(openPR) Frankfurt, Münster, 21. September 2006. Über 90 Vertreter aus der pharmazeutischen Industrie haben sich am Montag (18. September 2006) in Frankfurt getroffen, um die Auswirkungen der europäischen Health-Claims-Verordnung auf Nahrungsergänzungsmittel zu diskutieren. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (www.bpi.de) hatte dazu Referenten aus Wissenschaft und Praxis eingeladen. Ursula Schäfer von der DiapharmGruppe (www.diapharmgruppe.de) beispielsweise erläuterte Kennzeichnungs-Probleme, mit denen Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller ab 2007 konfrontiert werden: "Wenn die Verordnung wie geplant in Kraft tritt, reichen die Übergangsfristen teilweise nicht mehr aus, um Produkte mit 'alter' Pflichtkennzeichnung noch komplett abverkaufen zu dürfen." Die Health-Claims-Verordnung der EU, die voraussichtlich im Januar des kommenden Jahres in Kraft treten wird, sieht deutlich strengere Regeln für gesundheits- und nährwertbezogene Angaben von Lebensmitteln vor.
"Viele mittelständische Unternehmen haben die Tragweite der Verordnung unterschätzt", warnt Ursula Schäfer. So müssen künftig Angaben, die den Zusammenhang zwischen einem Produkt und der Gesundheit des Konsumenten auch nur suggerieren, auf europäischer Ebene zugelassen werden. Health Claims dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch wissenschaftliche Erkenntnisse abgesichert sind. Diese Forderung ist an sich nichts Neues, jedoch werden gesundheitsbezogene Angaben jetzt erstmals europaweit auf den Prüfstand gestellt. Hier ist nun die Industrie gefordert, die entsprechenden Daten beizubringen.
Wie das dafür erforderliche Datenmaterial aussehen könnte, erläuterte Prof. Dr. Andreas Hahn vom Institut für Lebensmittelwissenschaft der Leibniz-Universität Hannover den Teilnehmern des BPI-Seminars. Ausgehend von den Erwägungen nationaler und internationaler Fachgremien zeigte er auf, dass die wissenschaftliche Absicherung von Claims auf Daten aus gezielten Interventionsstudien am Menschen basieren sollte. "Mittelständische Unternehmen können die damit verbundenen Kosten vielfach gar nicht aufbringen", kommentiert Ursula Schäfer, die für die Pharma-Unternehmensberatung Dr. Stefan Sandner GmbH bei der DiapharmGruppe tätig ist.
Diesen Unternehmen bleibe dann nur die Hoffnung, dass die von ihnen verwendeten gesundheitsbezogenen Angaben auf einer Positivliste "generischer Health Claims" geführt werden. Derzeit werden in den Mitgliedsstaaten Vorschläge für solche generischen „Gesundheitsangaben“ vorbereitet und die zugehörige wissenschaftliche Datenbasis ausgewertet. Die Positivliste wird nach einer wissenschaftlichen Überprüfung sämtlicher Aussagen dann von der Europäischen Kommission verabschiedet – drei Jahre nach Inkrafttreten der Health Claims Verordnung selbst.
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