(openPR) Zahlreiche Immobilieneigentümer sind von der Freigabe des Wechselkurses beim Schweizer Franken hart getroffen worden, wenn sie ihre Immobilienkredite in Schweizer Franken aufgenommen hatten. Nach dem ersten Schock stellt sich für diesen Personenkreis automatisch die Frage: "Wie komme ich aus dem Kredit ohne Verluste wieder heraus?"
Österreichische Banken warben gezielt deutsche Kreditnehmer
Insbesondere vertrieben wurden die Fremdwährungsdarlehen für deutsche Kunden von Raiffeisen-Banken (dann meist in Zusammenarbeit mit der DZ Bank), österreichischen Sparkassen (z.B. der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen, dann meist in Zusammenarbeit mit der “S-Immofin” und oftmals deutschen Vermittlern) oder der Bank Austria.
BGH: Schadensersatz bei fehlerhafter Aufklärung über Fremdwährungsdarlehen
Am 19. Dezember 2017 entschied der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über den Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines strukturierten, also in Hinblick auf die Zinsen wechselkursbasierten, Darlehensvertrags (Az.: XI ZR 152/17). Eine Bank müsse insbesondere ausdrücklich auf das Risiko einer fehlenden Zinsobergrenze hinweisen.
"Bei der Beratung eines CHF-Darlehens sind dem Kunden daher auch Szenarien einer nicht nur unerheblichen Abwertung des Euro gegenüber dem Schweizer Franken darzustellen", weiß Rechtsanwältin und Fachanwältin Sarah Mahler. Ist dies unterblieben, kann ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Schweizer Franken Kredits gegeben sein.
Der BGH bestätigt damit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Wechselkursrisiken bei Fremdwährungsdarlehen vom 20. September 2017 (Az.: C-186/16).
Konkrete Hilfe für Kredit-Geschädigte
Betroffene Darlehensnehmer sollten zunächst Schadensersatzansprüche wegen mangelnder Aufklärung über Risiken einer Fremdwährungskredits prüfen lassen.
Aus der Analyse von zahlreichen Fremdwährungskrediten kann Rechtsanwältin Mahler den Schluss ziehen, dass Banken vielfach die Kredite mit Tilgungsträgern unterlegt haben, die das Risiko von Währungskursveränderungen nicht neutralisiert, sondern im Gegenteil den Schaden dadurch vergrößert haben. Beliebt waren britische Lebensversicherungen. Zum Teil boten die Banken ihren Kunden auch die eigenen Garantie- oder Investmentfonds an.
Wir arbeiten seit vielen Jahren mit anerkannten Sachverständigen zusammen, die die Konstruktionen überprüfen.
Achtung - Widerrufs-Falle!
Immer wieder ist zu lesen, dass ein Kreditnehmer, der ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufgenommen hat, den sog. „Widerrufs-Joker“ ziehen könne. Wenn die Widerrufsbelehrung des CHF-Kredites - wie in der Praxis häufig - fehlerhaft sei, brauche der Kunde den Kreditvertrag nur zu widerrufen und der Darlehensvertrag könne rückabgewickelt werden.
Aber Vorsicht: Wenn der Kunde den Darlehensbetrag in Schweizer Franken erhalten hat, muss er den Darlehensbetrag in Schweizer Franken zurückzahlen.
Ist dagegen eine Auszahlung des Darlehensbetrages in Euro erfolgt, so verbleibt das Risiko von Kursschwankungen des Schweizer Frankens bei der Bank (so aktuell das LG Frankfurt mit Urteil vom 23.03.2018, Az. 2 28 O 160/16).
Bei der Rückabwicklung von CHF-Darlehen muss daher sorgsam abgewogen werden, ob besser Schadensersatzansprüche oder ein Widerruf des Darlehens geltend gemacht werden sollte.
Für beide Varianten gibt es vielfache Ansatzpunkte.
Betroffene Darlehensnehmer sollten ihre Fremdfinanzierung von einer spezialisierten Kanzlei prüfen lassen und sich die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen lassen.