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Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh Wolfratshauserstraße 80 81379 München Telefon: 089/72308750 Telefax: 089/597467

Über das Unternehmen

Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Erb- und Erbschaftssteuerrechts tätig.

Aktuelle Pressemitteilungen von Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Neues Erbrecht ab 2010
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Neues Erbrecht ab 2010

Mit dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts haben sich gravierende Änderungen im Erbrecht ergeben. Diese sollen nachfolgend kurz zusammegefasst werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die für Pflichtteilsberechtigte nachteilige Änderung des § 2325 BGB, der bei einer Hinzuzählung von lebzeitigen Schenkungen zum Nachlass diese Schenkungen nunmehr pro rata temporis abwertet. Allerdings enthält die Erbrechtsreform nun auf der anderen Seite stärkere Wahlrechte des beschränkten Erben mit Blick auf die Frage, ob er die Erbschaft an…
04.02.2010
Überraschung für Wohnungseigentümer
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Überraschung für Wohnungseigentümer

Mit Entscheidung vom 06.10.2009, AZ 2 BvR 693/09, hat das Bundesverfassungsgericht ein Risiko aufgezeigt, dass kaum einem Wohnungseigentümer bekannt sein dürfte. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer oder einem in dessen Eigentum lebenden Dritten ein Hausverbot aussprechen kann. Begreift man das Wohnungseigentum als "gemeinschaftliches Eigentum", so könnte dies zu bejahen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Einschätzung aber eine Absage erteilt und festgehal…
03.02.2010
Minderungsrechte bei Einfamilienhäusern
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Minderungsrechte bei Einfamilienhäusern

Der BGH hat mit Urteil vom 28.10.2009, AZ VIII ZR 164/08, seine Rechtsprechung zum Minderungsrecht des Mieters bei Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Wohnfläche nochmals bestätigt und auf den Fall eines Einfamilienhauses erweitert. Demnach mindert sich der Mietzins von Gesetzes wegen automatisch, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% abweicht. Vermieter und Mieter sollten hier die mietvertraglichen Regelungen mit Blick auf Minderungsrisiken und die zutreffende Wohnflächenberechnung re…
03.02.2010
Vermieterrisiken bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Farbwahl
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vermieterrisiken bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Farbwahl

Der BGH hat mit neuerlicher Entscheidung vom 20.01.2010, AZ VIII ZR 50/09, ein weiteres Regelungsrisiko für Vermieter verkündet. Ist es bisher schon schwer genug, die gesetzlich dem Vermieter obliegenden Schönheitsreparaturleistungen auf den Mieter abzuwälzen, gibt es nunmehr ein weiteres Hindernis auf diesem Weg. Der BGH hat dargestellt, dass die Klausel, nach der im Mietvertrag eine bestimmte Farbvorgabe ("weiß") für den Anstrich der Innentüren, sowie der Innenseiten der Fenster und der Außentür enthalten ist, unwirksam ist. Dann muss der V…
03.02.2010
Vermögensauseinandersetzung bei nichtverheirateten Paaren
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Vermögensauseinandersetzung bei nichtverheirateten Paaren

Im Streitfall oder bei Trennung ist die Vermögensauseinandersetzung bei Eheleuten im Gesetz gut geregelt. Dagegen fehlt in solchen Fällen eine klare gesetzliche Regelung für nichtverheiratete Paare, die in einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft (NELG) leben. Wichtigste Frage ist, wie Vermögen behandelt werden soll, das einer der Partner einbringt, beispielsweise für eine Immobilie. Kann dieser Betrag im Streit oder bei Trennung zurückgefordert werden? Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 25.11.2009 (AZ XII ZR 92/06) aktue…
01.02.2010
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