(openPR) Der BGH hat mit Urteil vom 28.10.2009, AZ VIII ZR 164/08, seine Rechtsprechung zum Minderungsrecht des Mieters bei Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Wohnfläche nochmals bestätigt und auf den Fall eines Einfamilienhauses erweitert. Demnach mindert sich der Mietzins von Gesetzes wegen automatisch, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% abweicht. Vermieter und Mieter sollten hier die mietvertraglichen Regelungen mit Blick auf Minderungsrisiken und die zutreffende Wohnflächenberechnung rechtsanwaltlich prüfen lassen. Denn kaum einer Mietvertragspartei sind die zutreffenden Berechnungsgrundlagen, wie insbesondere die Wohnflächenberechnungsverordnung, bekannt.
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