(openPR) "Dieselgate" ärgert die deutschen Autobesitzer.
Und scheinbar hat nicht nur VW Dieselmotoren manipuliert. Fahrverbote und der Entzug der Betriebserlaubnis drohen. Der Gebrauchtwagenmarkt bricht zusammen. Das Update schient ebenfalls die Probleme nicht zu lösen. Vielmehr verlagert es die Probleme nur - höherer Verschleiß und höherer Verbrauch werden befürchtet.
Aber Dieselfahrer müssen das nicht auf sich sitzen lassen.
Wurde der Kauf mit einem Autokredit finanziert, haben Dieselbesitzer neben kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen und Ansprüchen auf Schadensersatz ein weiteres Ass im Ärmel: Den Widerruf des Autokredits, Diesel-Widerrufsjoker oder Diesel-Widerruf genannt. Stiftung Warentest, WiSo, Plusminus, Focus, Wirtschaftswoche und andere Medien berichteten ausführlich.
Formale Fehler im Autokreditvertrag machen die Rückabwicklung möglich.
Die formalen Fehler bewirken, dass die eigentlich nur zweiwöchige Frist zum Widerruf nicht abläuft. Der Widerruf ist also auch Jahre später möglich. Da bei der Autofinanzierung Kaufvertrag und Kreditvertrag i.d.R. sog. verbundene Geschäfte bilden, bringt der Widerruf des Kredits auch den Kauf zu Fall. Folge: Der Autobesitzer bekommt die Anzahlung und die Tilgungsleistungen zurück. Meist muss er sich eine geringe Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des KfZ gefallen lassen. Die Bank muss den Diesel nehmen. Der Kredit gilt damit als getilgt. Vorteil: Es muss keine Manipulation bewiesen werden. Auch die Verjährung spielt keine Rolle. Es kommt weitgehend nur auf den Wortlaut des Darlehensvertrags an.
Die bisherigen Erfahrungen vor Gericht sind positiv.
Es gibt schon drei Urteile. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) verbraucherfreundlich entschieden. Am 05.12.2017 gab das Landgericht Berlin einer Klage statt (Az. 4 O 150/16). Das LG Ellwangen hat ebenfalls positiv entschieden.
Übrigens:
Einen "Widerrufsjoker" gab es schon bei Immobiliendarlehen. Die Banken kassierten Urteile in Serie. Rechtsanwalt Dr. Schweers war bei diesem Thema bereits aktiv und ist von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt gelistet.
Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat Formfehler gemacht. Die Fehler finden sich auch in Verträgen der Audi Bank, der Seat Bank und der Škoda Bank. Aber auch die Verträge aller anderen Autobanken wie der BMW Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti) und der Toyota Financial Services sind fehlerträchtig. Ebenso die Verträge der Santander Bank und der Bank für deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Es ist in der Bankenwirtschaft üblich, Standardformulare zu verwenden. Die Verträge verschiedener Banken können also den gleichen Wortlaut haben. Es lohnt sich, jeden Vertrag prüfen zu lassen, gleich welcher Autobank.
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstberatung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Artikel.
Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.diesel-widerruf.de












