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Dieselskandal: Mindestens auch 16 ausländische Pkw- Hersteller betroffenen

19.09.201816:03 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Auch Diesel Fahrzeuge von vielen ausländischen Herstellern weisen laut Bundesverkehrsministerium im realen Straßenbetrieb zu hohe Stickoxidkonzentrationen in ihren Abgasen auf. Spitzenreiter sind mit je 180.000 Dieselautos von Volvo und Hyundai, gefolgt von Peugeot und Citroën (jeweils 150.000 Autos). Insgesamt sind 16 Marken aus dem Ausland betroffen, darunter auch Chevrolet, Toyota, Jaguar Land Rover und Mitsubishi. Das berichtet der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe (Nr. 37 v. 08.09.2018, S. 57).



Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) will nun auch diese ausländischen Hersteller dazu bringen, sog. Software-Updates an den betroffenen Dieselfahrzeugen durchzuführen. Die Unternehmen sind aber offenbar bisher zu Rückrufaktionen nicht bereit. Leidtragende von Wertverlusten und möglichen Fahrverboten sind – mal wieder - die gutgläubigen Kunden!

„Selbst wenn es sich bei dem Abgasverhalten der Diesel Fahrzeuge von den bislang 16 bekannten ausländischen Herstellern nicht um eine gezielte Manipulation handeln sollte, sind doch eine Vielzahl von Kunden unverschuldet von dem rapiden Wertverlust von Diesel Fahrzeugen betroffen“, erläutert Rechtsanwalt Murken-Flato. So ist die Nachfrage nach neuen und insbesondere nach gebrauchten Diesel Fahrzeugen signifikant gesunken (vgl. ADAC, Preissturz bei alten Dieseln, 27.03.2018).

Doch besteht auch für Besitzer von Pkw ausländischer Hersteller (bspw. Volvo, Peugeot, Citroën, Chevrolet, Hyundai, Toyota, Jaguar Land Rover und Mitsubishi) die wirtschaftlich vorteilhafte Handlungsoption des Autojokers, oder auch Widerrufsjoker genannt.

Hierdurch wird nicht nur die Pkw-Finanzierung sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Die Option des Widerrufs der Autofinanzierung besteht für alle Pkw-Besitzer, die ihren Wagen privat finanziert oder geleast haben. Auf diesem Wege lässt sich erfahrungsgemäß ein wirtschaftlich deutlich vorteilhafteres Ergebnis erzielen als der mögliche Wiederverkaufswert eines Pkw auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Die Kanzlei HAHN kommt nach Prüfung einer Vielzahl von Pkw-Finanzierungen zu dem Ergebnis, dass die Finanzierungsverträge von vielen Autobanken den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nicht genügen. Dies betrifft u.a. folgende Autobanken:

ALFA ROMEO BANK
AUDI-BANK
AUTO EUROPA BANK
BANK11
BMW BANK
FIAT BANK
FORD BANK
HONDA BANK
JAGUAR BANK
LANCIA BANK
LAND ROVER BANK
MASERATI BANK
MERCEDES-BENZ BANK
MKG BANK (MITSUBISHI)
NISSAN BANK
OPEL BANK
PEUGEOT BANK
PORSCHE BANK
RENAULT BANK
SANTANDER CONSUMER BANK
SEAT BANK
SKODA BANk
TARGOBANK
TOYOTA KREDITBANK
VOLKSWAGEN BANK

Für die Betroffenen ist der sogenannte Autojoker – die Rückabwicklung eines Autokredits nach erfolgtem Widerruf – eine sehr interessante und sehr erfolgversprechende Möglichkeit, ihren Schaden zu kompensieren.

„Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss von einem spezialisierten Fachanwalt für jeden Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato. Bei Autokrediten ist eine noch größere Klagewelle als bei den Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal bereits mehr als 600 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten.

Nähere Einzelheiten über den Widerrufsjoker erfahren Sie auf unserer Homepage: https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen.

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