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Mahnschreiben von Dateyard AG erhalten?

01.03.201809:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Mahnschreiben von Dateyard AG erhalten?

(openPR) Kostenrisiko bei der Partnersuche

Die Dateyard AG ist ein Schweizer Betreiber von Online-Dating-Portalen. Für die Nutzung von Dating-Portalen fordert die Dateyard AG Mitgliedsbeiträge.

Partnersuche 2.0

Die Partnersuche erfolgt im digitalen Zeitalter immer häufiger im World-Wide-Web. Hierbei bieten viele Portale den Service der Partnervermittlung. Für jeden Geschmack ist Etwas dabei. Ist man auf der Suche nach einer langfristigen Beziehung wird man genauso fündig wie wenn ein kurzer Flirt gesucht wird. Schnell sind die persönlichen Daten in ein Nutzerprofil eigegeben und schon kann die Partnersuche beginnen. Die persönlichen Präferenzen grenzen die Zahl der potenziellen Partner ein. Hat man den passenden Partner gefunden steht einem Kennenlernen Nichts mehr im Wege. Die überwiegenden Portale bieten einen transparenten Service mit verständlichen Vertragsbedingungen.

Vorsicht bei Dating-Portalen

Die Online-Partnersuche ist heutzutage eine schnelle und relativ unkomplizierte Möglichkeit neue Bekanntschaften zu machen. Doch Vorsicht, nicht jedes Portal hält was es auf den ersten Blick verspricht. Es tummeln sich viele schwarze Schafe auf dem Markt für einsame Herzen. Die unseriösen Datingportale werben in der Regel mit einer Basismitgliedschaft zu 1 EUR. Alles soll ganz einfach sein. Ist man nicht zufrieden kann man innerhalb von zwei Wochen kündigen und es entstehen keine weiteren Kosten. Das Problem ist nur, dass die Portale weder auf Kündigungsschreiben noch auf E-Mail´s reagieren. Stattdessen fordern die Portale einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von ca. 90 EUR. Zunächst wird dieser per E-Mail eingefordert. Verweigert man die Zahlung, wird im nächsten Schritt ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt. In Vielen Fällen lassen sich die Betroffenen durch diese Schreiben einschüchtern und zahlen den geforderten Betrag.

Warum die Forderungen beglichen werden.

Hat man den Vertrag innerhalb der zwei Wochen gekündigt, besteht grundsätzlich kein Zahlungsanspruch. Weder von Seiten des Datingportals noch von Seiten eines Inkassounternehmens. Aber auch wenn der Vertrag noch nicht gekündigt wurde besteht nicht zwangsläufig ein Zahlungsanspruch. Warum die Betroffenen dennoch zahlen, lässt sich zusammenfassend folgendermaßen darstellen. Die Schreiben sind so formuliert, dass die Betreffenden mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, auch ein allgemeines Schamgefühl kann die Zahlung bewegen. Nicht zuletzt besteht auch die Angst davor, der Partner könnte den (beabsichtigten) Seitensprung erkennen. Um dies zu verhindern zahlen viele Betroffene. Genau dies ist auch das Geschäftsmodell. Zahlungen zu verlangen ohne Gegenleistung zu erbringen. Wenn dies nicht gelingt drohen finanzielle und soziale Nachteile.

Wie Sie sich gegen Dateyard wehren können.

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Noch ist nichts verloren !

Können Sie Ihr Ziel nicht allein erreichen konsultieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt.

Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr!

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Was wir für Sie tun können.

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Die erforderliche Diskretion ist für uns selbstverständlich. Der gesamte Schriftverkehr läuft ausschließlich über die Kanzlei. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Die Kanzlei hält Sie, wenn gewünscht, auf dem Laufenden. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und der empfohlenen Vorgehensweise. Vereinbaren Sie einen Termin zu einer Erstberatung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann / von Rüden stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie unter E-Mail zur Verfügung.

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