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Neues Online-Tool erleichtert Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung

23.04.201518:16 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Neues Online-Tool erleichtert Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung

(openPR) Hamburg, 23.04.2015 - Fluggästen, die von einer Verspätung, Annullierung oder Beförderungsverweigerung betroffen sind steht nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ein Ausgleichsanspruch in Höhe von bis zu 600 € zu. DIEKMANN Rechtsanwälte haben ein Online-Tool entwickelt, welches es den geschädigten Fluggästen ermöglicht, ihre Ansprüche ohne großen Aufwand bei der betreffenden Fluggesellschaft geltend zu machen.



Tagtäglich sind tausende Fluggäste von Verspätungen, Annullierungen und Beförderungsverweigerungen betroffen. Die EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004) sieht für diese Fälle eine sogenannte Ausgleichszahlung in Form eines pauschalen Schadensersatzes vor. Abhängig von der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen beträgt diese Ausgleichszahlung bis zu 600 € pro Fluggast. Die EU-Verordnung gilt für alle Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wurden oder die von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet sind.

Rechtsanwalt Henning Stoffregen, der deutschlandweit eine Vielzahl von geschädigten Fluggästen vertritt, erklärt hierzu: „Leider zahlen die Fluggesellschaften den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsanspruch nach unserer Erfahrung nur in seltenen Fällen ohne gerichtliche Hilfe. Die Fluggäste sind daher überwiegend auf die Erhebung einer Klage gegen die Fluggesellschaft angewiesen. Davor sollten die Fluggäste der Fluggesellschaft aber per Mahnschreiben eine Frist zur Zahlung setzen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Fluggesellschaften die Klagforderung anerkennen und der Fluggast auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt.“

Um den Fluggästen das Verfassen dieses Mahnschreibens zu erleichtern, haben DIEKMANN Rechtsanwälte ein Online-Tool entwickelt, in welchem der geschädigte Fluggast lediglich seine persönlichen Daten, seine Flugdaten und den Grund für die Ausgleichszahlung anzugeben hat. Wurde der Fluggast von anderen Personen auf dem Flug begleitet, kann er für diese die Ansprüche gleichzeitig geltend machen. Das Online-Tool berechnet dann auf der Basis der vom Fluggast eingegeben Daten die Entfernung zwischen dem Abflug- und dem Zielflughafen, sowie die Höhe des Ausgleichsanspruches für den Fluggast und ggfs. auch für die von diesem eingetragenen Mitreisenden und führt alle Daten in einem Mahnschreiben, in welchem bereits eine geeignete Zahlungsfrist gesetzt wird, zusammen. Der Fluggast muss das so erstellte Mahnschreiben nur noch an die Fluggesellschaft senden und abwarten, ob diese innerhalb der gesetzten Frist zahlt. Auf Wunsch kann sich der geschädigte Fluggast von dem Tool erinnern lassen, wenn die gesetzte Frist verstrichen ist.

Im Falle der Nichtzahlung stehen DIEKMANN Rechtsanwälte den Geschädigten bei der Erhebung einer Klage zur Seite.

Das Online-Tool ist im Internet unter www.fluggast-recht.com abrufbar.

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