Dekubitus und Ulcus cruris - wer haftet?
(openPR) Die Betreuung eines multimorbiden Alterspatienten finden in aller Regel in einem multiporfessionellen Team statt. Dies gilt sowohl für die stationären Alten- aber auch Krankenpflegeeinrichtungen, z.B. Krankenhäuser
Mit der zunehmenden Professionalisierung der Pflegekräfte stellt sich daher bei pflegerischen Defiziten die Frage nach dem Haftungsschuldner. Dies gilt auch mit Blick auf die anstehende Gesundheitsreform. Es ist beabsichtigt, die nichtärztlichen Assistenzberufe bei ihrer Integration in den Heilbehandlungsprozess über den bisherigen Rahmen hinaus mit weiteren Aufgaben zu betrauen. Dies könnte zu einer Haftungsverlagerung führen. Der Beitrag problematisiert derzeit die ebenfalls nicht ganz unumstrittene Haftungssituation bezüglich der Dekubitusproblematik.
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