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Dekubitusprophylaxe - haftungsrechtliche Aspekte

20.04.200711:32 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Dekubitusprophylaxe - haftungsrechtliche Aspekte
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Wir möchten auf den instruktiven Beitrag v. Heinrich Vinz im Schleswig-Holsteinischen ÄBl hinweisen, wo er aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle sich dem Problem der Dekubitusprophylaxe speziell aus haftungsrechtlicher Sicht annimmt.

“Eine 72-jährige Patientin war wegen einer beidseitigen Cox-Arthrose mit schmerzbedingten Kontrakturen an beiden Hüft- und Kniegelenken nicht mehr gehfähig. Bei stark reduziertem Ernährungs- und Kräftezustand bestand eine ausgeprägte Inaktivitätsatrophie der Muskulatur an den unteren Extremitäten. Nebenbefundlich lagen weiterhin eine arterielle Hypertonie, ein nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus und eine chronisch fibrosierende Pneumonie vor. Durch Implantation von Hüftgelenksendoprothesen sollten die Schmerzzustände behoben und eine Re-Mobilisierung angestrebt werden. Bei Klinikaufnahme lagen keine Hautdruckschäden (Dekubitalulcera) vor.“ »»»

Quelle: Schleswig-Holsteinisches ÄBl 4/2007, S. 48 ff.

Mehr Informationen unter:
http://www.aeksh.de/shae/2007/200704/h070448a.html

In diesem Zusammenhang dürfen wir ferner auf folgenden Beitrag verweisen:

Dekubitus und Ulcus cruris
Wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung?
v. Lutz Barth (2006)

zum vollständigen Beitrag im pdf. Format

http://www.iqb-info.de/Dekubitus_und_Ulcus%20cruris.pdf

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