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Christiane Warnke referierte über juristische Stolperfallen für Firmen beim BDS München

14.02.201817:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Christiane Warnke referierte über juristische Stolperfallen für Firmen beim BDS München
RAin Christiane Warnke, Inhaberin der Kanzlei Warnke Rechtsanwälte (Foto: Anja Jost)
RAin Christiane Warnke, Inhaberin der Kanzlei Warnke Rechtsanwälte (Foto: Anja Jost)

(openPR) München, 14. Februar 2018 - „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", betonte Rechtsanwältin Christiane Warnke vor Unternehmern des Bundes der Selbständigen (BDS) in München. Dank ihrer jahrzehntelangen Erfahrung vor Gericht unterhielt sie ihre Zuhörer mit spannenden Anekdoten. Sie ließ in ihren kurzweiligen Ausführungen kaum ein Fettnäpfchen aus, in das ein Selbstständiger nicht schon getreten wäre.

Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern
Aus aktuellem Anlass ging Warnke kurz auf die Wichtigkeit des Datenschutzes ein. Ein Streitfall, der fast jeder Firma droht, wäre die Missachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die am 25. Mai 2018 „scharf" geschaltet würde. Das Ignorieren könne zu hohen Bußgeldern führen. Deshalb informiert die Kanzlei Warnke Rechtsanwälte Anfang März in einem kostenlosen Seminar in ihren Räumen nochmals detailliert zu diesem Thema. Interessierte können unter E-Mail weitere Informationen anfordern.

Treiben unseriöser Abmahnvereine sollte rechtlich beschränkt werden
Viele Unternehmer zitterten vor Abmahnvereinen. Unseriöse Abmahnvereine nutzten bisher Verstöße gegen Informations- und Impressumspflichten im Internet als lukrative Einnahmequellen. Die finanziellen Anreize müssten vom Gesetzgeber gesenkt werden, so Warnke.

Kämpfen statt den Kopf in den Sand stecken
Warum die Unabhängigkeit des Richters nicht zu unterschätzen sei, belegte Warnke mit einem aktuellen Fall. Mit der Überschrift „Bauernhof-Gaudi siegt gegen Olympia" (Link: http://www.bild.de/regional/muenchen/deutscher-olympischer-sportbund/urteil-bauernhof-olympiade-gewinnt-gegen-sportbund-54115432.bild.html) feierte die Bild-Zeitung den in erster und zweiter Instanz von der Kanzlei Warnke Rechtsanwälte gewonnenen Rechtsstreit. Der Vorsitzende Richter vom Oberlandesgericht München wies in zweiter Instanz die Abmahnung durch den „Deutschen Olympischen Sportbundes" (DOSG) als nicht berechtigt zurück.

Nächste BDS-Veranstaltung in Planung
Der Bezirksbetreuer München des BDS-Bayern, Claas Ongena, dankte der Referentin: „Der Vortrag war wirklich sehr informativ und lebendig gehalten, für nächstes Jahr plane ich eine Follow-Up-Veranstaltung". Ongena verwaltet die Referentenliste des BDS in Bayern und empfiehlt die Referentin seinem Kreis weiter.

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