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Neues Unterhaltsrecht „zwingt“ Frauen zum Abschluss eines Ehevertrages

24.07.2012 • 13:11 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neues Unterhaltsrecht „zwingt“ Frauen zum Abschluss eines Ehevertrages
Rechtsanwältin Christiane Warnke im Gespräch
Rechtsanwältin Christiane Warnke im Gespräch

(openPR) München/Zorneding, 24. Juli 2012 - Zwei Drittel der Deutschen glauben an die „Liebe des Lebens“, so das Ergebnis einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach. Im Überschwang der Gefühle wird verdrängt, dass zum Beispiel in Großstädten nahezu jede zweite Ehe scheitert. Fester Bestandteil jeder Hochzeitsvorbereitung sollte nach Ansicht von Rechtsanwältin Christiane Warnke aus Zorneding bei München daher der Abschluss eines Ehevertrages sein. „Vor dem Schicksal, als Geschiedene mit einem vierjährigen Kind wieder voll arbeiten gehen zu müssen, bewahrt sie nach heutiger Rechtsprechung nur ein Ehevertrag“, bekräftigt Warnke.

Die Unterhaltsreform im Jahr 2008 verfolgte das Ziel, die unüberschaubare und in vielen Bereichen zu komplizierte Rechtsprechung zum Thema „Unterhalt“ zu vereinfachen und an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen: Nach der Scheidung wird oftmals eine „Zweitfamilie“ mit Kindern gegründet, die zu versorgen ist. „So kann es vorkommen, dass sich klassische Hausfrauen im Falle einer Scheidung mit über 50 Jahren anstatt Unterhalt zu bekommen nach einer Festanstellung umsehen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen“, warnt Warnke. Eine Entwicklung, die die Gründerin des Unternehmerinnen-Netzwerks NURMO, Katrin Riediger, nur bestätigen kann und die sie mit Sorge erfüllt: „Not statt Leidenschaft treibt viele Frauen nach der Trennung in die Selbstständigkeit. Oft ist es die einzige Möglichkeit, eine Einnahmequelle zu finden, da der Arbeitsmarkt nicht auf diese Frauen wartet.“

Warnke vergleicht den Ehevertrag pragmatisch mit einem „Schutzbrief“: Was für das Auto selbstverständlich ist, sollte auch bei einer Heirat zur Normalität werden. Denn niemand verursacht beispielsweise mehr Unfälle, nur weil er versichert ist. Warum dann nicht auch die Folgen einer möglichen Scheidung einvernehmlich regeln, bevor im Streit eine vernünftige Lösung nicht mehr möglich ist. Die Eheschließung ist ein Vertragsschluss mit weitreichenden Folgen. Weil kein Fall wie der andere ist, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.

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