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Patchworkfamilie im Erbrecht - Rechtsanwältin Christiane Warnke warnte vor gesetzlicher Erbfolge

08.04.201911:23 UhrVereine & Verbände
Bild: Patchworkfamilie im Erbrecht - Rechtsanwältin Christiane Warnke warnte vor gesetzlicher Erbfolge
Rechtsanwältin Christiane Warnke, Gründerin Warnke/Häfner Rechtsanwälte Partnerschaft
Rechtsanwältin Christiane Warnke, Gründerin Warnke/Häfner Rechtsanwälte Partnerschaft

(openPR) München/Grünwald, 08. April 2019 - Jede 6. Familie in Deutschland ist eine sogenannte Patchwork-Familie. Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder: Wer jeden im Erbfall gleich behandeln möchte, muss handeln. Gleiches gilt für die empfohlene Absicherung des nichtehelichen Lebenspartners durch ein Testament oder einen Erbvertag, schilderte Rechtsanwältin Christiane Warnke vor dreißig interessierten Gästen von Network Women Grünwald e.V.



Freibeträge locken
Wer spart nicht gerne Erbschaftsteuer? Für Ehepaare gibt es Freibeträge für das Erbe in Höhe von 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder dürfen sich über einen Freibetrag von 400.000 Euro freuen. Auch hier gilt, ist kein Testament vorhanden, bedeutet dies die gesetzliche Erbfolge und das Risiko, das gesamte Erbe versteuern zu müssen.

Fazit
Jeder Fall sei anders, das zeigte Rechtsanwältin Christiane Warnke anhand verschiedener praktischer Beispiele auf. Es gäbe keine Lösung von der Stange. Zuerst sollten etwaige „alte“ Testamente oder Erbverträge mit dem Ex-Ehepartner widerrufen werden. Dann könne bei minderjährigen Kindern die Ausschaltung des Ex-Partners durch eine gezielte Testamentsgestaltung in Angriff genommen werden. Die gesetzliche Erbfolge, so Warnke, sei für viele nicht die beste Wahl!

Renate Kreuzer, Vorstandsmitglied von Network Women, zeigte sich beeindruckt: „Frau Warnke hat das komplizierte und umfangreiche Thema in kleinen Häppchen sehr anschaulich geschildert. Ungeahnt, wie viel in der Erbfolge für Patchwork-Familien zu beachten ist und wie viele verborgene Fallstricke lauern."

Details zur Rechtsanwältin Christiane Warnke
Christiane Warnke ist Gründerin der Rechtsanwaltskanzlei Warnke/Häfner Rechtsanwälte Partnerschaft in Zorneding bei München. Unter dem Motto „Recht. Persönlich.“ bietet die Kanzlei Unterstützung in den Bereichen Familie, Immobilie und Unternehmen an. Ehrenamtlich arbeitet Christiane Warnke für den Frauen- und Mädchennotruf Ebersberg. Sie schreibt als Kolumnistin im freundin-Expertenkreis über aktuelle Rechtsfälle.
Auf dem Finanz-Symposium der Brigitte Academy tritt sie am 11. Mai 2019 in München als Diskussionspartner zum Thema „Frauen und Finanzen – Beziehungsstatus: kompliziert“ auf, vgl. https://academy.brigitte.de/finanzsymposium2019.
Als Trainerin ist sie für die Initiative Verbraucherbildung in Bayern tätig, die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ins Leben gerufen wurde. Weitere Informationen zur Referentin erhalten Sie unter Telefon 0 81 61 / 30 87 70 oder informieren Sie sich unter www.wh-rechtsanwälte.de.

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