openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung

04.05.201711:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung
Rechtsanwältin Sonja Reiff zum Erbvertrag oder Testament mit Auslandsberührung
Rechtsanwältin Sonja Reiff zum Erbvertrag oder Testament mit Auslandsberührung

(openPR) Grenzüberschreitend den Nachlass regeln: Rechtsanwältin Sonja Reiff von der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notar aus Frankfurt zu den Besonderheiten beim Testament oder Erbvertrag mit Auslandsberührung.

Frankfurt, 4. Mai 2017 - Bei der Gestaltungspraxis von Testamenten und Erbverträgen häufen sich die Fälle mit Auslandsberührung. Hier gilt nicht automatisch deutsches Recht. Damit auch tatsächlich der Letzte Wille zur Anwendung kommt, sind einige Besonderheiten zu beachten, wie Rechtsanwältin Sonja Reiff in einem neuen Fachbeitrag zum Erbrecht auf der Website der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar erklärt.

Wenn der Erblasser ausländischer Staatsbürger ist, als Deutscher im Ausland lebt oder wenn sich das zu vererbende Vermögen im Ausland befindet, muss zuerst überprüft werden, nach welchem Recht sich die Erbfolge überhaupt regelt.

Gibt es entsprechende Staatsverträge zwischen Deutschland und weiteren Ländern, die vorrangig gelten? "Bilaterale Abkommen bestehen unter anderem mit der Türkei, dem Iran und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion", erklärt Rechtsanwältin Sonja Reiff.

In der gesamten EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irland und Dänemark gilt seit August 2015 die Europäische Erbrechtsverordnung. Ihr zufolge ist hier nicht die Staatsbürgerschaft des Erblassers entscheidend, sondern es gilt das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Ist dies nicht gewünscht und soll zum Beispiel für einen im europäischen Ausland lebenden Deutschen trotzdem das deutsche Erbrecht Anwendung finden, steht dem Erblasser das Instrument der Rechtswahl zu. Er kann im Testament oder Erbvertrag regeln, dass für ihn das Recht des Landes gilt, dessen Staatsbürger er ist.

Für Drittstaat (außerhalb der EU) ist nicht grundsätzlich gesichert, ob dieses Land eine Rechtswahl, in der das Heimatrecht gewählt wird, tatsächlich anerkennt. Hier sollte man sich frühzeitig entsprechenden Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt mit Kenntnissen des jeweiligen Rechts einholen.

Rechtsanwältin Sonja Reiff empfiehlt bei Auslandsbezug in jedem Fall eine Erstellung des Testaments oder Erbvertrages durch einen Notar sowie die nachfolgende notarielle Beurkundung. "Aber auch ohne einen Bezug zum Ausland und ausländischem Recht ist ein notarielles Testament oder Erbvertrag sinnvoll. Die erbrechtlichen Regelungen sind so komplex, dass Laien in der Regel nicht immer in der Lage sind, rechtssicher ihren letzten Willen darzulegen. Der Notar stellt aber den Willen fest und verfasst eine wirksame und rechtssichere letztwillige Verfügung." Zudem biete die notarielle Beurkundung weitere Vorteile.

Den ausführlichen Fachartikel zum Thema Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung können Sie hier einsehen:

http://www.selzer-reiff.de/aktuelles/fachbeitraege-publikationen/erbvertrag-und-testament-mit-auslandsberuehrung

Über die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar in Frankfurt

In ihrer Kanzlei betreuen Rechtsanwältin und Notar Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht. Als berufener Notar in Frankfurt bietet Notarin Selzer sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Mit Heirat von Frau Bettina Selzer, geb. Schmidt, wurde die Kanzlei im Oktober 2016 umbenannt: Aus der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Notarin wurde SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar.

Weitere Informationen hierzu:
http://www.selzer-reiff.de/notariat
notar-frankfurt-am-main.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 949744
 486

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt

Bild: GmbH Gründung beim Notar - schnell, einfach und zum festen PreisBild: GmbH Gründung beim Notar - schnell, einfach und zum festen Preis
GmbH Gründung beim Notar - schnell, einfach und zum festen Preis
Notarin Bettina Selzer zur GmbH-Gründung beim Notar und warum das Hinzuziehen eines externen Gründungsunternehmens nicht immer sinnvoll ist und sogar doppelt bezahlte Leistungen bedeuten kann. Frankfurt, 23. Februar 2017 - Für die Gründung einer GmbH benötigt man in Deutschland die Mithilfe eines Notars. Die anfallenden Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und umfassen im Wesentlichen bereits alle wichtigen Punkte, die bei der GmbH-Gründung formal zu beachten sind. Auf Basis der gültigen Rechtslagen biete de…
Bild: Vorsorgetreffen für den Todesfall - worauf Eltern achten solltenBild: Vorsorgetreffen für den Todesfall - worauf Eltern achten sollten
Vorsorgetreffen für den Todesfall - worauf Eltern achten sollten
Interview mit Notarin Bettina Selzer von der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt, im Deutschlandfunk zum Thema: Vorsorgetreffen für den Todesfall - worauf Eltern achten sollten Frankfurt, 26. Oktober 2016 - Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist: Wer seine Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. In einem aktuellen "Verbraucherti…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Erbvertrag entfaltet hohe BindungswirkungBild: Erbvertrag entfaltet hohe Bindungswirkung
Erbvertrag entfaltet hohe Bindungswirkung
Erbvertrag entfaltet hohe Bindungswirkung Wer nicht auf die gesetzliche Erbfolge vertrauen möchte, kann seinen Nachlass in einem Testament oder in einem Erbvertrag regeln. Der Erbvertrag entfaltet eine hohe Bindungswirkung. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich …
Bild: Erbe in der Patchworkfamilie frühzeitig regelnBild: Erbe in der Patchworkfamilie frühzeitig regeln
Erbe in der Patchworkfamilie frühzeitig regeln
… Zahl sog. Patchworkfamilien steigt. Das kann in Erbfällen zu Problemen führen. Daher sollten gerade unverheiratete Paare und Patchworkfamilien über ein Testament oder einen Erbvertrag nachdenken. Das deutsche Erbrecht ist immer noch auf die "klassische Familie" zugeschnitten. Das bedeutet, dass beim Tod eines Ehepartners der länger lebende Partner und …
Erbvertrag: Pro und Contra
Erbvertrag: Pro und Contra
… dem letzten Willen des Erblassers. Wer richtig vorsorgen will, sollte deshalb mit einem Notar eine optimal auf die eigenen Lebensverhältnisse abgestimmte Lösung vorbereiten. Der Erbvertrag ist eine Möglichkeit, die Verteilung des Erbes festzulegen. Im Unterschied zum Testament, das frei widerrufbar ist, binden sich ein oder beide Partner eines Erbvertrages. …
Bild: Testament bei unverheirateten PaarenBild: Testament bei unverheirateten Paaren
Testament bei unverheirateten Paaren
… Erbfolge ein. Bei unverheirateten Paaren ist das anders. Hier gilt die gesetzliche Erbfolge nicht. Verstirbt der Ehegatte, geht der Partner nach deutschem Erbrecht auch ohne Testament oder Erbvertrag nicht leer aus. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Erbfolge. Auch wenn der Bundestag jetzt die "Ehe für alle" beschlossen hat, heißt das nicht, dass …
Bild: Durch Testament Konfliktpotenzial unter Erben entschärfenBild: Durch Testament Konfliktpotenzial unter Erben entschärfen
Durch Testament Konfliktpotenzial unter Erben entschärfen
Erbengemeinschaften bieten in der Regel jede Menge Konfliktpotenzial. Die Streitigkeiten unter Erben lassen sich ausräumen, indem ein Testament oder Erbvertrag erstellt wird. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament-erbvertrag.html)oder …
Bild: Testament auch bei kinderloser Ehe ratsamBild: Testament auch bei kinderloser Ehe ratsam
Testament auch bei kinderloser Ehe ratsam
… ratsam Auch wenn ein Ehepaar kinderlos bleibt, heißt das nicht, dass die Ehegatten automatisch zu Alleinerben werden. Das ist nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch bei einem kinderlosen Ehepaar wird der Ehegatte …
Bild: Erbvertrag bietet Vorteile und birgt NachteileBild: Erbvertrag bietet Vorteile und birgt Nachteile
Erbvertrag bietet Vorteile und birgt Nachteile
Anders als ein Testament nimmt ein Erbvertrag auch den Erben in die Pflicht. Beide Parteien müssen dem Vertrag zustimmen und gehen damit in der Regel gegenseitige Verpflichtungen ein. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei einem Testament kann der Erblasser weitreichende Verfügungen …
Bild: Nachlassregelung mit Auslandsberührung und Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)Bild: Nachlassregelung mit Auslandsberührung und Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Nachlassregelung mit Auslandsberührung und Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
… notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage). Tag-It: Testament, Erbe, Erbvertrag, Vererben mit Auslandsberührung, Internationales Erbrecht, Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO), Staatsvertrag, Rechtswahl, Notar, Notarbüro, Notariat
Bild: Testament und ErbeBild: Testament und Erbe
Testament und Erbe
… reicht zum Erbnachweis dann das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus, selbst zur Umschreibung von Immobilien im Grundbuch. Gerade bei der Nachlassregelung von Paaren und mit Auslandsberührung stellt der Erbvertrag eine interessante Alternative zum Testament dar. Zwar muss ein Erbvertrag zwingend vom Notar beurkundet werden, er kann aber nicht …
Bild: OLG Köln: Rücktritt vom Erbvertrag nur bei schwerer VerfehlungBild: OLG Köln: Rücktritt vom Erbvertrag nur bei schwerer Verfehlung
OLG Köln: Rücktritt vom Erbvertrag nur bei schwerer Verfehlung
Neben einem Testament kann auch ein Erbvertrag geschlossen werden, um seinen Nachlass zu regeln. Zu beachten ist aber, dass ein Erbvertrag eine deutlich höhere Bindungswirkung erzielt. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt nach dem Tod des Erblassers automatisch die gesetzliche Erbfolge. Ist dies nicht im Sinn des Erblassers, sollte eine letztwillige Verfügung …
Sie lesen gerade: Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung