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VW-Skandal: VW-Konzern ohne Einsicht und ohne Wiedergutmachung?

02.02.201813:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Unredliches Verhalten bestimmt die Unternehmenskultur bei VW seit Gründung in den 30er Jahren. Waren es zunächst die Kleinsparer die mit der KdF-Aktion um ihr Angespartes gebracht wurden oder der Aufbau des VW-Werkes mit geraubtem Gewerkschaftsvermögen, so folgte in der Nachkriegszeit zunächst die Inhaftierung von F. Porsche und A. Piersch und später kam der VW-Rotlichtskandal ans Licht, die VW-Korruptionsaffäre aus dem Jahr 2005, die strafrechtliche Verurteilungen durch das LG Braunschweig nach sich zog.



Es herrschte bei VW eine „total vergiftete
Unternehmenskultur“ so David Kiley, Autojournalist, in „Der Preis der Macht“.

Eine Besserung ist nicht in Sicht. Die Presse berichtet ständig über neue VW-Skandale: Affentests, Abgastests an Menschen, neue Rückrufaktionen bei Audi mit V6 Motoren sowie für den Porsche Marcan und für den neuen VW-Touareg. Verbotene Abschalteinrichtung wurden vermutlich auch im Porsche Panamera verbaut.

Es ist kein Skandalende in Sicht und dennoch glaubt der VW-Konzern ernsthaft, dass er in Deutschland zur angemessenen Wiedergutmachung nicht verpflichtet sei. der VW-Konzern versucht vergeblich die Wogen zu glätten, wenn er jetzt VW-Klägern vergleichsweise neue Autos anbietet zu absurden Bedingungen:

- Verlangt wird ein Kaufpreis, bei der dem der Konzern wegen der niedrigen reinen Herstellungskosten auch noch kräftige Gewinne einstreichen will.

- Die Kläger sollen für einen relativ geringen Preisnachlaß die Klagen zurücknehmen und

- sie sollen auf einen vollstreckbaren Vergleich verzichten und ohne rechtlichen Schutz (sehr viele Rechtsschutzversicherungen haben VW-Klägern rücksichtslos gekündigt) sich auch noch auf einen neuen Vertrag einlassen, und

- sie sollen sich nicht nur zur Verschwiegenheit verpflichten, sondern auch noch eine exorbitante Vertragsstrafe zahlen, wenn sich irgendjemand bezüglich des "Vergleichs" versehentlich verplappert, was der VW-Geschädigte auch noch zu verantworten hätte.

Rechtsanwalt Thomas Schmidt vertritt eine Gruppe VW-Geschädigter aus Berlin-Brandenburg und erklärt dazu: "Ich halte solche Vergleichsangebote für unseriös. Auch als Richter hätte ich einen solchen Vergleich nie gefördert. Ich wäre verantwortungslos, würde ich meinen Mandanten zu einem solchen Vergleich raten."

Solange VW keine Einsicht zeigt, verbotene Abschalteinrichtungen weiterhin bestreitet, und die Geschädigten nicht angemessen – wie in den USA - entschädigt, kann es keine Einigung geben, so Schmidt.

Vor dem LG Berlin hat Rechtsanwalt Schmidt jetzt ein Sachverständigengutachten beantragt, mit dem bewiesen werden soll, dass das VW-Softwareupdate nicht nur schädlich für den Motor, sondern auch noch weitgehend unwirksam ist, jedenfalls nicht die Euro 5 Norm einhält. Sollte der vom Gericht jetzt zu beauftragende Sachverständige das in den nächsten Monaten bestätigen, wäre auch der nächste VW-Skandal perfekt. Dann müßte sich neben VW auch noch die Regierung, die das Update bisher billigt, rechtfertigen.

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