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Sechs Jahre ESUG - eine vorläufige Bilanz

29.01.201809:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Sechs Jahre ESUG - eine vorläufige Bilanz

(openPR) Fast sechs Jahre nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (kurz: ESUG) im Frühjahr 2012 ist die 5. Auflage der Roland Berger ESUG-Studienreihe erschienen. Die Studie erfasst das Meinungsbild von Experten sowie Entscheidern und trackt die Anwendung der ESUG-Instrumente in der Sanierungs- und Insolvenzlandschaft. Sie wird von Roland Berger gemeinsam mit der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung mbH (HgGUR) verfasst. Für die aktuelle Auflage der Studie wurden rund 2.300 Manager sowie Sanierungs- und Insolvenzexperten befragt.



Als ein Ergebnis der Studie lasse sich festhalten, dass das ESUG immer mehr zur Normalität wird. Die Mehrheit der Marktteilnehmer bewerte das Gesetz danach insgesamt positiv. Während sich im Einführungsjahr nur 53% der Teilnehmer mit ESUG-relevanten Fällen auseinandergesetzt hätten, seien es aktuell schon 94%. Dabei habe fast die Hälfte aller Teilnehmer bereits in mehr als 10 Fällen Erfahrungen mit ESUG-Regelungen sammeln können, was einen neuen Höchstwert darstelle.

Der vom Gesetzgeber gewünschte Mentalitätswandel hin zu einer sogenannten Insolvenzkultur werde jedoch von der Mehrzahl der Teilnehmer als nicht erfüllt betrachtet. Vor allem die durch das ESUG beabsichtigte Stärkung der Gläubigerrechte werde nur von einer Minderheit als gelungen angesehen. Ein Meinungsbild, das sich seit 2012 signifikant verstärkt habe. Das Ziel der Erleichterung der Eigenverwaltung durch das ESUG wird ausweislich der Studie allerdings von Teilnehmern vermehrt als erreicht betrachtet.

Im Vergleich zum Vorjahr werde auch grundsätzlich eine Verbesserung bzw. Erhöhung der Rechtssicherheit von der Mehrzahl der Teilnehmern empfunden – am deutlichsten in Bezug auf den vorläufigen Gläubigerausschuss und das Schutzschirmverfahren. Deutliche Verunsicherung habe sich jedoch aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.11.2016 ergeben, mit der der BFH die Erwägungen im sog. Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen verworfen hatte. Das bestätigt auch Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin Karen Buve, die die Studie für Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter ausgewertet hat: "Die Unklarheiten bei der Besteuerung von Sanierungsgewinnen sind ein echtes Sanierungshindernis in der Insolvenz." Die neuerlichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus August 2017 hätten zu zusätzlicher Verunsicherung geführt und hierdurch sei auch das Vertrauen der Beteiligten in eine rasche Lösung geschwunden, so Buve weiter.

Insgesamt sei der Erfahrungsstand mit einzelnen Instrumenten nach fünf Jahres ESUG dennoch überraschend gering. Viele der Befragten hätten z.B. einen Debt-to-Equity-Swap zur Umwandlung von Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile nur in sehr seltenen Fällen angewendet, sodass dieses Instrument als in der Praxis nahezu bedeutungslos einzustufen sei.

Von den Teilnehmern der Studie halten aktuell 43% eine zeitnahe Reformierung für notwendig, für 40% lässt sich das aktuell noch nicht beurteilen und lediglich 17% sehen derzeit keinen Reformbedarf. Von denen, die eine Reformierung für erforderlich halten, werden ausweislich der Studie vor allem Reformen im Bereich der Kompetenzabgrenzung zwischen Sachwalter und Eigenverwaltung, bei der Begründung von Masseverbindlichkeiten im Schutzschirmverfahren nach § 270a InsO, bei den steuerlichen Implikationen und der Rechtsposition der Gläubiger für nötig erachtet.

Wichtigster Erfolgsfaktor für einen erfolgreichen Antrag auf Eigenverwaltung ist nach weit überwiegender Einschätzung der Studienteilnehmer die rechtzeitige Einschaltung professioneller Unterstützung. Wichtigster Erfolgsfaktor für die Verfahrenseröffnung in Eigenverwaltung sei sodann eine gesicherte Fortführung des Betriebs. Sie bleibt allerdings auch eine der größten Herausforderungen, bestätigt Insolvenzverwalterin Buve.

Ferner nimmt ausweislich der Studie die Bedeutung der Unabhängigkeit des Sachwalters deutlich zu, besonders für das Management.

Die Ergebnisse dieser Studien decken sich mit den Erfahrungen und Einschätzungen bei Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter, die seit Einführung des ESUG bereits zahlreiche Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich begleitet hat und derzeit begleitet.

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