(openPR) Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.
Der Traum vom eigenen Heim im Grünen stellt für viele Menschen die größte Investition im Leben dar. Selber bauen oder gebraucht kaufen ist oft eine Frage der nötigen Finanzmittel. Wer nicht selber bauen will oder kann, wird oft auf dem Gebrauchtimmobilienmarkt fündig. Neu gebaut oder frisch saniert steht das Eigenheim bald zum Einzug bereit. Das Leben in den eigenen vier Wänden kann beginnen. Doch was geschieht, wenn der Traum durch Sturm, Brand oder Wasserschaden zerstört wird. Neben der Verzweiflung stehen schnell finanzielle und existenzielle Ängste im Raum.
Die häufigsten Schadensgründe.
Die häufigsten Schadensfälle in der Gebäudeversicherung werden durch Leitungswasserschäden verursacht. Gefolgt von Sturm -und Hagelschäden und Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen. Die Leitungswasserschäden werden zumeist von maroden Leitungen verursacht. Die regelmäßige Instanthaltung und Austausch der Wasserleitung stellen eine zumeist erhebliche finanzielle Belastung dar. Insbesondere dann, wenn ein gebrauchtes Haus gekauft wurde und unter dem finanziellen Druck nur das aller Nötigste saniert wurde. Dennoch ist die Versicherung verpflichtet den Schaden zu regulieren, sofern keine Absicht des Versicherten vorliegt.
Das Problem mit der Preiskalkulation.
Im Schadensfall ist die Versicherung schnell mit eigenen Gutachten zur Stelle. Diese begutachten den Schaden und stellen schnell eine Kostennote auf. In vielen Fällen sind die kalkulierten Kosten für Abbruch und Wiederaufbau jedoch viel zu gering kalkuliert. Nicht selten liegen die kalkulierten Kosten bis zu einem Drittel unter den tatsächlichen Kosten. Verlangt der Versicherte den Ausgleich der überschießenden Kosten, stellen sich die Versicherungen oft quer. Lange Prozesse und hohe Kosten sind meist die Folge. Unter dem enormen Druck der Versicherungen neigen einige Versicherte dazu ungünstige Vergleichsangebote anzunehmen.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Kommt es zum Schadensfall, heißt es neben den berechtigten Sorgen und Nöten, einen klaren Kopf zu bewahren. Oft ist man gut beraten, sich nicht allein auf die Kalkulation des Gutachters der Versicherung zu verlassen. Die Einschaltung eines eigenen unabhängigen Gutachters kann erheblich höhere Wiederherstellungskosten ausweisen, als das im Versicherungsgutachten der Fall ist. Weigert sich die Versicherung, trotz Gutachten, die Kosten zu erstatten ist man gut beraten sich professionelle Hilfe zu suchen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.
Weiter Informationen zum Thema
Gebäudeversicherung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Wenn Sie allein nicht weiterkommen, erhalten Sie hier Hilfe.
Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern zur Seite. Die Rechtsanwälte vertreten eine Vielzahl von Mandanten, denen die Versicherungen die versprochene Leistung, aus verschiedenen Gründen, nicht gewähren. Gerne unterstützen die Versicherungsexperten auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine Erstberatung. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie unter
zur Verfügung












