(openPR) Der Herbst ist da; und mit ihm die stürmischen Zeiten. Man kennt die Schreckensnachrichten aus Amerika, wenn es einem Hurrikan gelingt, Häuser von ihren Dächern zu entledigen. Immer mehr Stürme tauchen auch in hiesigen Breitengraden auf, denen mit einer Gebäudeversicherung vorgebeugt werden kann. Was verlangen die Versicherungsunternehmen, damit die Leistungen der Gebäudeversicherung beansprucht werden kann? Zunächst zahlen die meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht, wenn die Windgeschwindigkeiten über 61 km/h betragen.
Bei der Leistungsbeanspruchung ist Obacht angesagt: Häufig werden Gutachter bestellt, die Beweismittel für den Originalzustand des Hauses verlangen. Deshalb sollte man vor und nach einem Sturm daran denken, Fotos zu machen. Häufig werden Dachschindeln selbst ausgebessert und hier muss man den Originalzustand nachweisen, um Leistungen aus der Gebäudeversicherung zu ziehen. Die Gebäudeversicherung kommt nicht für sturmbedingte Schäden der Wohnungseinrichtung auf; hierfür kommt die Hausratversicherung auf. Sind Schäden durch Blitzeinschläge verursacht worden, kommen die Hausrat- und Gebäudeversicherungen auf; allerdings nur für jene Schäden, die durch den direkten Einschlag verursacht wurden. Der Blitz muss also unweigerlich ins Gebäude einschlagen.
Überspannungsschäden sind meist aus der Gebäudeversicherung ausgeschlossen, kann aber durch eine Zusatzversicherung inkludiert werden. So kann es durchaus passieren, dass der Blitz in nachbarlichen Gebäuden einschlägt und diese die eigenen Geräte beschädigen.
Einen kostenlosen Vergleichsrechner zum Thema Gebäudeversicherung:
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