(openPR) WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG:
Die Wohngebäudeversicherung bietet Hausbesitzern Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden an ihrem Haus.
Durch die Gebäudeversicherung werden folgende Schadensursachen abgedeckt:
- Feuer, Brand
- Sturm, Hagel
- Blitzschläge, Explosion, Implosion
- Leitungswasser
- Überspannung
- Wasserschaden (durch Frost- oder Bruchschäden)
- Vandalismus; Graffiti
Eine Wohngebäudeversicherung ist immer sinnvoll, denn in einem Haus stecken viel Geld, Arbeit und Zeit:
Kommt es zu einem Schaden, der eine dauerhafte Minderung des Gebäudewertes verursacht, übernimmt die Gebäudeversicherung den finanziellen Ausgleich, die sogenannte Schadenminderung.
Außerdem übernimmt die Gebäudeversicherung Aufräum-, Abbruch- und Schutzarbeiten,
wenn zum Beispiel die Feuerwehr Teile des abgeflogenen Hausdaches beseitigen muss.
Noch dazu übernimmt die Gebäudeversicherung Mietausfall, wenn das Mietshaus oder die Mietwohnung für die Mieter temporär unbewohnbar wird.
Des Weiteren übernimmt die Versicherung auch die Hotelkosten der Mieter, bis alle Schäden am Haus behoben sind.
Wird in einem Haus eingebrochen, übernimmt die Versicherung die Gebäudeschäden, wie zum Beispiel aufgehebelte Türen.
Wird ein Sachverständiger benötigt, um Mängel am Gebäude festzustellen, deckt die Gebäudeversicherung die Kosten dafür ab.
Auch die Malerarbeiten, um Graffitis zu entfernen, werden von vielen Versicherungsgesellschaften übernommen.
Außerdem wird nötigenfalls das komplette Gebäude ersetzt und alle Objekte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden durch die Gebäudeversicherung geschützt. Dazu zählen zum Beispiel Einbauküchen oder Heizungen.
Beispiele:
1) Bei Familie Bäcker gerät die Mikrowelle in Brand: Das
Feuer greift auf die gesamte Küche
über.
--> Die Gebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen,
Fenster und das Parkett.
2) Ein Wasserrohrbruch setzt das Badezimmer von
Familie Bäcker unter Wasser: Das
Wasser dringt durch den Boden in das darunter
liegende Stockwerk.
--> Die durchnässte Decke und die Wände müssen
getrocknet werden. Außerdem müssen
Tapeten und der Boden ersetzt werden. Die
Gebäudeversicherung übernimmt die
Kosten hierfür.
3) Jugendliche besprühen die Fenster des Hauses von
Familie Bäcker mit Graffiti.
--> Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten
der Säuberung der Fenster.
4) Aus dem Wasserbett von Familie Bäcker tritt Wasser
aus und der Teppichboden wird
durchnässt.
--> Die Gebäudeversicherung ersetzt den
Teppichboden und übernimmt die Kosten für die
Trocknung der Decke.
5) Familie Bäcker vergisst beim Verlassen des Hauses
die Kerzen in der Küche aus zu
machen und die Küche brennt aus.
--> Da Familie Bäcker grob fahrlässig gehandelt hat,
ist die Versicherung berechtigt, die
Leistung in einem entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.
geschrieben von Florent Berisha & Vanessa Meißner










