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Sturmtief „Egon“: Was Immobilieneigentümer nun beachten sollten

(openPR) Das Sturmtief „Egon“ ist in Bayern angekommen und hat bereits beachtliche Schäden hervorgerufen. In Nordbayern könnten Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 110 Stundenkilometern erreicht werden. Viele Bäume können solch einem Wind in Orkanstärke nicht standhalten und knicken um. Bleiben die Bäume zwar standhaft, werden aber stark beschädigt, stellt sich die Frage, ob der Baum gefällt werden muss. Stürzt ein Baum doch um und beschädigt das Grundstück des Nachbarn oder werden Menschen verletzt, drohen Schadenersatzansprüche. Darauf weist Frau Dr. Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern hin.
Immobilieneigentümer können sich vor finanziellen Schäden durch Stürme schützen. Durch einen Sturm verursachte Schäden ersetzt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung. Stürzt ein Baum also durch einen Sturm um und beschädigt Fensterscheiben oder fegt der Sturm Ziegel vom Dach, ersetzt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur des Hauses oder für die Beseitigung des umgestürzten Baumes. In der Wohngebäudeversicherung sind allerdings nur die tatsächlich entstandenen Schäden versichert. Vorbeugende Maßnahmen übernimmt die Wohngebäudeversicherung nicht.
Wenn eine massive Vorschädigung des umgestürzten Baumes vorlag, kann der Baumbesitzer als möglicher Schadenverursacher unter Umständen haftbar gemacht werden. Wichtig ist deshalb, dass Immobilieneigentümer stets sicherstellen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere Personen oder deren Eigentum ausgehen. Deshalb muss regelmäßig geprüft werden, ob Bäume schief, morsch oder gefährlich hoch sind. Hat die Kontrolle eines Baumes ergeben, dass dieser umsturzgefährdet ist, muss er gefällt werden. Missachtet man diese Verkehrssicherungspflicht, riskiert man nicht nur Schadenersatzansprüche, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit auch seinen Versicherungsschutz.

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