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Finanzielle Absicherung bei Schäden durch Naturgewalten

Bild: Finanzielle Absicherung bei Schäden durch Naturgewalten
Mario W. Arend - Inhaber der Generalagentur in Koblenz
Mario W. Arend - Inhaber der Generalagentur in Koblenz

(openPR) Koblenz 23.08.2010

Der Deutsche Wetterdienst hat in der letzten Zeit vermehrt Unwetterwarnungen mit Gewittern und örtlichem Starkregen herausgegeben. Wenn nach großer Hitze Gewitter folgen, überfluten heftige Niederschläge ganze Gebiete oft innerhalb von Minuten, lassen Keller von Wohnhäusern voll laufen oder führen zu Erdrutschen. Überschwemmungen und Rückstau und ihre Folgen sind aber nicht automatisch mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Damit Mieter und Hausbesitzer im Schadenfall nicht baden gehen, sollten sie ihr Hab und Gut durch eine Elementarversicherung absichern.



Orkanartige Stürme, tennisballgroßer Hagelschlag oder sintflutartiger Regen – die Schäden durch Unwetterrisiken nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu und gehen in die Millionen. Umso wichtiger ist es, als Mieter oder Hauseigentümer einen umfassenden Schutz für die Risiken der Naturgefahren zu haben. Neben Sturm und Hagel sollten sie sich auch gegen Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau und Erdrutsch absichern, die als Folge von Starkregen auftreten können. Diese Risiken schließen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung in der Regel nicht automatisch ein.

Bei Starkregen fallen innerhalb kurzer Zeit verhältnismäßig große Niederschlagsmengen, und genauso schnell laufen die Keller voll. Dies ist auch der Fall, wenn die Abwasserkanäle das Wasser nicht mehr aufnehmen können und es zu einem Rückstau kommt. Ist keine automatische Rückstau-Sicherung im Haus eingebaut, dann dringt das Wasser durch Gullys, Waschbecken und Toiletten sogar in das Gebäude ein. „Leider gibt es immer noch viele Gebäude ohne Rückstau-Sicherungen. Eine Gebäudeversicherung mit Elementarschutz kann beispielsweise für Schäden durch einen Rückstau aufkommen. Diese können auch schon an einzelnen Häusern ernorme Ausmaße annehmen“, erklärt Stefan Hilgers, Leiter Produktmanagement Sach der Gothaer.

Tipp: Gebäudeversicherung am besten mit Elementardeckung
Geht ein Hauseigentümer davon aus, dass die normale Gebäudeversicherung Schäden durch Elementargefahren grundsätzlich ersetzt, kann es im Schadenfall ein böses Erwachen geben. Denn im Regelfall sind nur die Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks nach einem Starkregen übernimmt in der Regel nur eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. „Wir raten jedem Hauseigentümer, sich bei seiner Versicherung zu informieren, ob er bereits einen Elementar-Deckungsschutz hat, und ihn nachträglich in die Wohngebäudeversicherung einschließen zu lassen“, so Stefan Hilgers.
Tipp: Hausratversicherung mit Elementar-Zusatzdeckung
Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung des Mieters oder Eigentümers kommt für das eigene beschädigte oder zerstörte Wohnungsinventar auf. Sollte durch den Starkregen das Grundstück überflutet, das Wasser unter der Eingangstür durchgelaufen und beispielsweise die Garderobe oder der Wohnzimmerschrank beschädigt worden sein, ersetzt die Versicherung deren Wiederbeschaffungswert. In der Hausratversicherung sind im Regelfall nur die Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl versichert. Auch hier kann der Versicherungsschutz bei den meisten Versicherungsgesellschaften durch den Einschluss von sogenannten Elementarschäden erweitert werden.

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