(openPR) Mayen - Koblenz. 16.1.2013.
Inhaber von Hotel- oder Gastronomiebetrieben heben meist nicht nur jede Menge Zeit und Energie, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel investiert.
Was passiert, wenn beispielsweise ein Feuer ausbricht und schwere Schäden anrichtet? Mit der neu überarbeiteten „Business Gastro“ Versicherung bietet der Schweizer Versicherer Helvetia für Hoteliers und Gastronomen in nur einem Vertrag optimalen Schutz in allen relevanten Bereichen. So wird die Sachversicherung mit der Betriebshaftpflicht-, Ertragsausfall- und Betriebsschließungsversicherung kombiniert. Neben Hotels und Pensionen können sich auch Gaststätten, Restaurants und (Eis)Cafés versichern.
In der Betriebshaftpflichtversicherung wurden nicht nur zahlreiche Leistungsverbesserungen vorgenommen, sondern auch gleichzeitig die Prämie reduziert. Neben der klassischen Inhaltsdeckung können in der Sachversicherung auch der Ertragsausfall, die Elektronik sowie die Elementargefahren mitversichert werden.
Sollte der Betrieb etwa aufgrund eines Brandes oder wegen Vandalismus vorübergehend geschlossen bleiben müssen, ersetzt die Helvetia nicht nur den Sachschaden, sondern auch den Ertragsausfall. Bei Schäden bis 5.000 Euro verzichtet die Helvetia darüber hinaus generell auf die Prüfung einer Unterversicherung.
Elektronische Geräte sind heutzutage in Hotels und Gaststätten nicht mehr wegzudenken. Fallen diese beispielsweise durch Fehlbedienung oder Überspannung aus, dann entstehen oft hohe Reparaturkosten. Gerade Kassensysteme sind hiervon betroffen. Die Helvetia springt auch bei unvorhergesehenen Schäden an elektronischer Ausstattung ein.
Betriebsschließungsversicherung: Finanzielle Absicherung bei Seuchengefahr
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist es den zuständigen Behörden erlaubt, bei Seuchengefahr etwa durch Salmonellenbefall den Betrieb zu schließen, Waren zu vernichten und Betriebsinhaber wie Mitarbeiter mit einem Tätigkeitsverbot zu belegen. Die Kosten, die dadurch entstehen, können erheblich sein. Gleichzeitig können keine Einnahmen erzielt werden, die regelmäßigen Ausgaben fallen aber weiter an. In solchen Fällen greift die Betriebsschließungsversicherung und entschädigt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
„Dadurch, dass sich die verschiedenen Bausteine so flexibel miteinander verbinden lassen, hat der Kunde vielfältige Möglichkeiten, seinen Versicherungsschutz individuell zu gestalten“, weiß Dr. Moritz Finkelnburg, Vorstandsmitglied der Helvetia.