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Rohrbruch & Gebäudeversicherung - Wer trägt eigentlich die Kosten bei Rohrbrüchen und Dichtheitsprüfung?

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Abfluss-AS-Allianz
Abfluss-AS-Allianz

(openPR) Abfluss-AS-Allianz beantwortet diese Frage anhand von 2 richtungweisenden Gerichtsurteilen.

Untersuchungen von Kommunen zeigen, dass rund 70 Prozent aller Abwasserrohre auf privaten Grundstücken undicht sind. Diese maroden Abwasserrohre sind eine Gefahr für das Grundwasser. Deshalb muss laut Gesetzgeber bundesweit bis spätestens 2015 eine Dichtheitsprüfung erfolgen (mehr hierzu im Presseportal der Abfluss-AS-Allianz).



In diesem Zusammenhang streiten Hauseigentümer mit ihren Gebäudeversicherungen heftig darüber, welche Rohrschäden durch die Versicherungspolice abgedeckt sind und welche nicht. Doch ein genauer Blick in die Rechtsprechung kann Licht ins Dunkeln bringen.

Sachverhalt Fall 1: Beim Betätigen der Toilettenspülung war dem Hausbesitzer aufgefallen, dass das Abwasser nicht ablief und durch einen Rückstau aus dem WC-Becken übertrat. Das Abwasser hatte sich zurück gestaut, weil zwei Rohrstücke unter der Bodenplatte mangelhaft miteinander verbunden waren. Hierdurch war das Abwasserrohr auf eine Länge von mehreren Metern abgesackt. Der herbeigerufene Installateur reparierte den Schaden und stellte dem Hausbesitzer hierfür rund 11.000 EUR in Rechnung. Der Hausbesitzer reichte diese Rechnung umgehend bei seiner Gebäudeversicherung ein. Diese wollte jedoch für die Reparaturkosten nicht leisten.

Argumentation der Gebäudeversicherung: Es handelt sich hierbei versicherungstechnisch nicht um einen „Rohrbruch“, sondern um eine mangelhafte Verbindung zweier Rohrstücke. Hierfür muss die Gebäudeversicherung nicht leisten.

Gerichtsurteil: Das OLG Bamberg (Beschluss vom 17.01.2006, 1 U 241/05, VersR 2006, S. 1213) hat die Auffassung der beklagten Gebäudeversicherung bestätigt. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) muss eine Gebäudeversicherung nur dann bezahlen, wenn ein Rohrbruch oder Leitungswasserschaden vorliegt. Ein Rohrbruch setzt begrifflich voraus, dass das Rohrmaterial durch ein Loch oder einen Bruch beschädigt ist. Nicht versichert ist der Fall, wenn die Rohre selbst intakt und lediglich nicht fachgerecht miteinander verbunden sind.

So auch die Argumentation des Landesgerichts Coburg (PM Nr.279 vom 13.4.2006).

Fazit: Bei Rohrschäden liegt nicht immer ein Versicherungsfall vor. Hier muss zwischen Rohrschäden im Allgemeinen und Rohrbrüchen im Speziellen unterschieden werden. Zahlungsverpflichtungen seitens der Gebäudeversicherungen bestehen dann, wenn Rohrbrüche oder Leitungswasserschäden festgestellt werden. Unter einem Rohrbruch ist ein Loch zu verstehen. Ein Leitungswasserschaden setzt voraus, dass aus einem Rohr austretendes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt.

Sachverhalt Fall 2: Die unsachgemäße Rohrreinigung war der Auslöser für einen Wasserschaden, der vor dem Amtsgericht Gießen verhandelt wurde. Weil ein Mieter den Badewannenabfluss mit einer Hand-Druckluftpumpe reinigte, löste sich das Abflussrohr. Die Geschädigten dieser unprofessionellen Handlung waren Mieter der darunterliegenden Etage. Das durch die Decke fließende Abwasser aus dem Badewannenabfluss verursachte einen Wasserschaden.

Gerichtsurteil: Die Richter sprachen dem Vermieter einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zu. Der Einsatz der Hand-Druckluftpumpe zur Beseitigung einer Rohrverstopfung im Badewannenabfluss birgt die Gefahr, dass sich Rohre lösen. Weil der Mieter dies nicht bedacht hatte, handelte er sorgfaltswidrig und musste für den Schaden aufkommen (Az.: 48 MC 141/07).

Fazit: Nicht selten ist man als Laie geneigt eine Verstopfungen im Abflussrohr mit Hilfe von billigen Produkten oder Geräten aus dem Supermarkt zu beseitigen. Ohne entsprechende Fachkenntnisse kann die Selbsthilfe jedoch schnell zu bösen Überraschungen und zu Kosten führen, die eine professionelle Verstopfungsbeseitigung bei weitem übersteigt. Beauftragen Sie lieber ein seriöses und zertifiziertes Fachunternehmen oder vermeiden Sie am besten Ursachen solcher Verstopfungen: Windeln, Katzenstreu oder Küchen- bzw. Feuchttücher werden teilweise gedankenlos in Toiletten entsorgt, obwohl sie dort nicht hingehören.

Wichtiger Hinweis: Auch Financial Times Deutschland berichtet über die Pflicht einer Dichtheitsprüfung. Bis 2015 müssen alle Grundbesitzer die Abwasserleitungen ihrer Liegenschaften überprüfen und ggf. reparieren lassen. Experten erwarten, dass dabei enorme Mängel ans Licht kommen werden. Wer sich gegen das Risiko einer teuren Rohrreparatur/-sanierung schützen will, findet kaum Gebäudeversicherer: „Wer glaubt, dass im Sanierungsfall die Wohngebäudeversicherung einspringt, kann eine böse Überraschung erleben. Bei der Gebäudeversicherung sind nur Rohrbrüche versichert“, sagt Jennefer Fricke, Beraterin beim Bund der Versicherten. Die häufigsten Ursachen für Schäden am Abflussrohr sind jedoch undichte Rohre oder gelöste Rohrverbindungen. Auch defekte Dichtungsmaterialien und Wurzeleinwuchs führen oft zu Schäden. In diesen Fällen bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.

Unser Tipp: Insbesondere in den Sommermonaten raten wir Eigentümern eine TV-Inspektion (Kanalkamera Untersuchung) durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Hierdurch wird das Innenleben eines Abflussrohres sichtbar. Schäden, wie Wurzeleinwüchse, einragende Rohrstutzen, Rohrrisse, Muffenversätze und/oder feste Ablagerungen werden umgehend sichtbar. Durch entsprechende Maßnahmen sind Sie dann bestens gegen die Witterungsverhältnisse im Herbst gewappnet.

Mehr aktuelle und wichtige Informationen zu Themen rund um das Entwässerungssystem auf der Abfluss-AS-Allianz Homepage – hier insbesondere im Presseportal unter „Informationen“. Erfahren Sie unter der Rubrik „Angebot“ auch mehr über das einmalige Service-Paket.

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