(openPR) Unsere Versicherung für Ihren Kleingarten
Schäden durch Einbrüche, Feuer, Vandalismus und natürliche Einwirkungen sind reale Gefahren für Kleingärten und Lauben. Vor einem Schaden in Ihrer "grünen Oase" sind Sie zwar auch damit nicht geschützt - jedoch trägt die Versicherung die Kosten, um den ursprünglichen Zustand Ihres Kleingartens wiederherzustellen. Eine leistungsstarke Kleingartenversicherung - von einem unabhängigen Makler
https://www.finanzgewissen.de/kleingartenversicherung-364098.htmli
Als unabhängiges Maklerbüro für Versicherungen mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen auch für Ihr Wochenend- oder Feirenhaus einen Rundumschutz an. Unsere Wochenendhausversicherung umfasst:
Neuwertentschädigung ohne Selbstbeteiligung
Ganzjährigen Versicherungsschutz
Die Möglichkeit zu einem komfortablen Online-Abschluss der Police.
Was muss eine gute Laubenversicherung leisten?
Eine Wochenendhausversicherung ist eine sogenannte Kompaktversicherung, die den Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung mit einer Hausratversicherung für das Wochenendhaus kombiniert:
- Die Gebäudeversicherung sichert Schäden durch Feuer, Leitungswasser - beispielsweise bei einem Rohrbruch - sowie durch Sturm und Hagel ab.
- Die Hausratversicherung versichert das Inventar des Hauses gegen Schäden durch Einbrüche, Beraubung und Vandalismus sowie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
Umfassende Leistung
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.
Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt, maximal der Wiederbeschaffungspreis.
Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das gleiche gilt auch für Rückreise oder Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.