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Unwetterschäden am Bus und im Busbetrieb: Wann tritt welche Versicherung ein?

03.06.201616:06 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Unwetterschäden am Bus und im Busbetrieb: Wann tritt welche Versicherung ein?
Dittmeier rät Busbetrieben zur Überprüfung des Versicherungsschutzes
Dittmeier rät Busbetrieben zur Überprüfung des Versicherungsschutzes

(openPR) Dittmeier rät Busbetrieben zur Überprüfung des Versicherungsschutzes von Busbetriebshöfen und Reisebussen

Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH - Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen - informiert dazu, welche Versicherung bei Unwetterschäden am Bus und im Busbetrieb eintritt. "Die Auswirkungen des Unwetters vom 29. und 30. Mai 2016 waren verheerend", bedauert Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH. "Während im Osten Deutschlands Hagel an vielen Gebäuden schwere Schäden verursachte, waren im Süden Wasser- und Schlammmassen das große Problem." Daher rät Dittmeier Busbetrieben, aus aktuellem Anlass den Versicherungsschutz ihrer Busbetriebshöfe, ihrer privaten Gebäude und besonders ihrer Reisebusse jetzt zu prüfen.

Die Verwüstung des Ortes Braunsbach in Baden-Württemberg (siehe http://www.tagesschau.de/inland/unwetter-403.html) zeigt besonders deutlich, wie Wasser- und Schlammmassen selbst Bäume mitreisen und an Fahrzeugen und Gebäuden schwere Schäden verursachen. Dittmeier berät daher, worauf Busunternehmen bei ihrem Versicherungsschutz achten sollten.

Gebäudeversicherung

Eine herkömmliche Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm (mindestens Windstärke 8) und Hagel ab. Oftmals sind aber keine Elementarschäden mit beinhaltet. Die Folge: Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdsenkung und Muren sind dann meist nicht versichert. Deshalb ist es dringend geboten, auch Elementarschäden zu versichern oder noch besser eine so genannte "Allgefahrenversicherung" zu wählen, auch wenn Hochwasserschäden nicht in jedem Fall versichert werden können. Der Mehrbeitrag für die erweiterte Versicherung hält sich mit maximal 30 Prozent in Grenzen.

Inventarversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung

Mit der Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung verhält es sich genauso wie mit der Gebäudeversicherung. Deshalb sollten Busbetriebe auch hier eine Elementarschaden- oder noch besser eine "Allgefahrenversicherung" wählen. Der Beitragszuschlag beträgt hier oft weniger als 20 Prozent. Für den Privatbereich sollte der Busunternehmer seine Hausratversicherung um die Elementarschäden ebenfalls erweitern.

Schäden am Omnibus

Da Reisebusse ständig mobil sind, können sie an allen möglichen Orten an Bergen oder in Tälern abgestellt sein. Deshalb sollte jede Kfz-Versicherung für Busse, aber auch für PKW, Folgendes mitversichert haben: Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Muren und Erdsenkung. Als Erdbeben gilt eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens, Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen.

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