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Unwetterschäden – Versicherung zahlt nicht immer

(openPR) Das Tief „Ela“ und Hoch „Wolfgang“ waren verantwortlich für das heißeste Pfingsten seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Das Zusammentreffen des Hoch- und Tiefdruckgebiets sorgte dafür, dass die Unwetter wie eine riesige Welle über Nordrhein-Westfalen hinwegfegten. Bei tragischen Unfällen verloren sechs Menschen ihr Leben, bedauert Siegfried Karle, Präsident der GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI). Weitere Unwetterschäden wurden durch Starkregen, umgestürzte Bäume, durch Hagel und Orkanböen verursacht. Eine Frage, die regelmäßig an Siegfried Karle gestellt wird ist, welche Versicherung Unwetterschäden übernimmt.

Bei einer Immobilie schützen die Gebäude- und die Hausratversicherung vor finanziellen Verlusten. „Die Gebäudeversicherung übernimmt, z. B. Hagelschäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Hausratversiche-rung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert der Fachmann der GVI.

Wichtig für den Versicherungsschutz ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie dem Versicherer vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Siegfried Karle.

Viele Hausbesitzer sind überrascht, dass sie keinen Versicherungsschutz bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen haben. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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