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Werbung für Abtreibung

18.12.201712:44 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Für das Menschenrecht auf Informationsfreiheit zum Thema Schwangerschaftsabbruch:
Kristina Hänel wurde vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Strafe verurteilt, s. Strafgesetzbuch §219a - Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbruch. 6.000 Euro dürften viele Ärzte bereits aus der Portokasse bezahlen können, und speziell Abtreibungen spülen viel Geld in die Kasse. Zum Vergleich: Thomas Börner wurde als Chefarzt der Gynäkologie an der Capio Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg suspendiert, weil er sich weigerte, Abtreibungen vorzunehmen. Und der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wurde zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. O-Ton der Verurteilung im Berufungsprozess bei Landgericht Nürnberg-Fürth, 8 Ns 404 Js 43127/97: "Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des [Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."


Kristina Hänel hatte wegen des Strafverfahrens eine Petition veröffentlicht "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch". Diese Petition v. 18.10.2017 ist in weniger als zwei Monaten von über 155.000 (einhundertfünfundfünzigtausend) Unterstützern unterschrieben worden. Zum Vergleich: Pater Rolf Hermann Lingen (der Verf. dieser Zeilen) hatte am 22.05.2016 eine Petition veröffentlicht "Bedingungslose Straffreiheit bei Kritik an Abtreibung". In über anderthalb Jahren haben nur 22 (zweiundzwanzig) Unterstützer unterschrieben.
Die Lingen-Petion blieb auch sonst praktisch vollkommen unbeachtet. Hingegen die Hänel-Petition sorgte auch sonst für einen medialen Rummel größten Ausmaßes. Politiker und Wahrheitspresse zeigten den Wahlberechtigten wieder einmal hartnäckig, was man (?) denken (?) muss (?). So gab focus.de der Sächsischen Staatskanzlei resp. Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration im Freistaat Sachsen; unkommentiert eine Plattform mit dem Artikel "Dresden: Gleichstellungsministerin Köpping zur Debatte um Abtreibungen (Paragraf 219a)", 05.12.2017; ein Ausschnitt: "Der Zugang zu sicheren Methoden der Abtreibung und das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung sind wesentliche Errungenschaften unserer Gesellschaft, die dürfen nicht infrage gestellt werden." Zum Vergleich: Ein Leser schrieb in die Kommentarfunktion dieses Artikels: "Zur Korrektur: »Dann muß man auch ein anderes sehr schlimmes Verbrechen erwähnen, durch das ein Anschlag auf das Kind im Mutterschoß geschieht. [...] Ob man das der Mutter antut oder dem Kinde, es ist gegen Gottes Gebot und die Stimme der Natur: "Du sollst nicht töten". Denn beider Leben ist gleich unverletzlich, und es zu töten, kann auch der Staatsgewalt nicht erlaubt sein. [...] Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist, durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet und bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören in erster Linie die Kindlein im Mutterschoß.« (Papst Pius XI., "Casti Connubii" (über die Ehe), 31.11.1930)." Allerdings wurde dieser Kommentar wiederum von focus.de rigoros komplett zensiert.
Fairerweise muss man zugeben, dass keinesfalls nur katholische Kleriker wissen, dass das menschliche Leben mit der Befruchtung beginnt und dass dementsprechend gilt: "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer sündhaft (ein Mord)" (Heribert Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 171).
Cf. Prof. Dr. Erich Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche Leben, Stein (6)1989: "Die Entwicklung des Menschen als Individuum (Individualentwicklung) beginnt mit der Befruchtung."
Weitere Beispiele:
Prof. Dr. Klaus-Ulrich Benner, Der Körper des Menschen, Augsburg 1990, 9
Peter Hoff et al., Biologie heute 2G. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für das Gymnasium, Schroedel Schulbuchverlag Hannover 1990, 385
Meyers Lexikonverlag, Meyers Memo, Mannheim 1991, 956
Susanne Ahrndt, Junior Wissen. Der Mensch, Stuttgart 1995, 88
Dr. Philip Whitfield, Der menschliche Körper, Wien 2003 (englisches Original: "The Human Body Explained", 1995), 166
Wenn trotz allem noch manche versuchen, den Beginn des menschlichen Lebens auf die Nidation (Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut, ca. am fünften Tag nach der Befruchtung) zu verschieben, dann ist das vollkommen unlogisch und unhaltbar, cf. Reinhold Pfandzelter, Menschenkunde, München (7)1989, 166 und 169.
Cf. Katrin Weiß, einnistung.com, index.html v. 17.12.2017: "Das deutsche Strafrecht sieht den Zeitpunkt der Einnistung als Beginn der Schwangerschaft an. In anderen Kulturen und insbesondere in einigen religiösen Gruppierungen wird der Beginn der Schwangerschaft jedoch bereits bei Befruchtung der Eizelle gesehen."
Es war also unanfechtbar zu jeder Zeit absolut unanfechtbar eindeutig, dass die Begründung für die Gefängnisverurteilung des Lebensschützers Dr. Johannes Lerle eine reine absurde Lüge ist. Zur Ehrenrettung der Justiz ist aber zuzugeben: Diese Verurteilung erfolgte wegen "Beleidigung", und unanfechtbar eindeutig ist "Beleidigung" »gar nicht rechtserheblich ("justitiabel")« (Schöffe Dr. Dr. habil. Richard Albrecht), eben weil "nicht im Strafgesetz definiert": Bereits ein Blick auf den § 185 StGB beweist das für jeden sofort unanfechtbar. Cf. Bert Steffens: »Es gibt keine "Beleidigungsgesetze in Deutschland". Es gibt auch keine "Rechtsprechung" bei Anwendung des § 185 StGB - nur Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht "infantil", sondern ein Verbrechen.« Es ist also ausnahmslos immer vollkommen gegenstandslos, was als "Beleidigung" jeweils konkret juristisch behandelt wird: Bereits jegliches "Beleidigungs"-Verfahren an sich ist immer nur ein komplettes "Verbrechen". Richtig ist immerhin, dass sich ein klarer Trend bei der "Beleidigungsjustiz" durchaus erkennen lässt: Notwendige Informationen werden unterdrückt, Rechtschaffene werden - bis zur Existenzvernichtung - kriminalisiert, hingegen Straftäter werden unterstützt und bestärkt. Die Faustformel resp. das Faustrecht lautet: "Ehrenschutz" ist Täterschutz.
Wie steht es also um das "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch"?
Zwar leisten Politik, Justiz und Wahrheitsmedien auch hier unermüdlich Schwerstarbeit, um einerseits Falschinformationen zu fördern und anderseits Richtigstellungen zu unterdrücken. Aber wie die sehr unterschiedlichen Ergebnisse der beiden o.g. sehr unterschiedlichen Abtreibungs-Petitionen nur einmal mehr beweisen, ist es doch eigentlich das Volk, dass diese ganze Entwicklung zu verantworten hat: Das Volk hat durchaus die Wahl gehabt, wie das "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch" auszusehen hat. Und - cf. Matthäus-Evangelium 7,13f - das Volk hat gewählt.

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