openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Schadensersatzanspruch bei Renten- oder Lebensversicherung

07.12.201708:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schadensersatzanspruch bei Renten- oder Lebensversicherung
Logo der Bernd Rechtsanwalts GmbH
Logo der Bernd Rechtsanwalts GmbH

(openPR) Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 06.02.2017 (Az: 13 U 185/15) stehen Kunden Schadensersatzansprüche zu, wenn sie bei Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung von der ausführenden Bank nicht umfassend beraten und aufgeklärt worden sind.


Renten- oder Lebensversicherung: Bankenhaftung bei Anlageberatung
Nach Meinung der Richter ist eine beratende Bank zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind einerseits der Wissenstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemein und speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben. Die Beratung hat sich auf diejenigen Eigenschaften des Anlageobjekts zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.
Im Streitfall hatte der Kläger seine Bank wegen mutmaßlich falscher Beratung auf Schadensersatz verklagen wollen. Nach Aussage des Klägers habe er ausschließlich eine kurzfristige Kapitalanlage tätigen wollen, um jederzeit über den gesamten Kapitalbetrag verfügen zu können. Stattdessen hatte er eine Versicherung abgeschlossen, bei der er zwar kurzfristig über den Kapitalvertrag verfügen konnte, hierbei aber eine Summe von 11.492 Euro an die Bank zahlen musste. Dies sei ihm bei Abschluss des Vertrages nicht klar gewesen, weil die ausführende Bank ihn darüber nicht ausreichend informiert habe. Die Klage wurde in 1. Instanz vom Landgericht Konstanz zurückgewiesen (Urteil vom 24.11.2015 – Az: D 2 O 143/15). Auch in der Berufung vor dem OLG Karlsruhe (Urteil vom 06.02.2017 – Az: 13 U 185/15) konnte der Kläger seine Ansprüche nicht beweisen und verlor deshalb. Das OLG Karlsruhe stellte jedoch ausdrücklich fest, dass dem Kläger Schadensersatzansprüche zustehen, wenn die ausführende Bank ihre aus dem Beratungsvertrag resultierende Aufklärungspflicht verletzt. Dies gelte bei Abschluss von Renten-oder Lebensversicherungen ebenso wie Abschluss anderer Kapitalanlagen.
Fazit: Schadensersatzanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung
Bei Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung stehen Finanzinstitute dem Kunden gegenüber in der Aufklärungspflicht, sofern es sich um einen Beratungsvertrag handelt. Ein Beratungsvertrag kommt zustande, wenn sich ein Kunde mit der Bitte um Beratung über eine Anlagemöglichkeit an eine Bank wendet und die Bank dieser Bitte entspricht. Gegenstand einer Anlageberatung ist die Investition von Finanzmitteln. Maßgeblich ist dabei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Wird diese Aufklärungspflicht verletzt, hat der Versicherungsnehmer bei entstandenem Schaden Anspruch auf Schadensersatz gegen die ausführende Bank.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 984187
 575

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Schadensersatzanspruch bei Renten- oder Lebensversicherung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bernd Rechtsanwalts GmbH

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Haben Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz Anspruch auf Urlaubstage? Wenn ja, darf der Arbeitgeber hier kürzen? Rechtlich ist Elternzeit anders zu beurteilen als Urlaub: Während der Elternzeit erwerben Eltern weiterhin Urlaubsansprüche. Diesen Anspruch darf der Arbeitgeber kürzen, jedoch nicht unbegrenzt und nicht in jedem Fall. Zudem ist eine Kürzung beim Mutterschutz ausgeschlossen. Das ergibt sich aus §24 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine solche Urlaubskürzung wegen der Elternzeit ist im Übrigen auch nur für volle Kalendermonate z…
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Wenn nicht eindeutig feststeht, bis wann eine Kündigung zur Verlängerungsabwendung erfolgen muss, liegt Unwirksamkeit der Klausel vor. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.03.2018 (Az.: XII ZR 31/17) entschieden, die Verlängerung eines Werbeflächenmietvertrages auf Kraftfahrzeugen mittels Klausel sei dann wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig festgelegt ist, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung zur Abwendung einer Verlängerung erfolgen muss. Hier liege laut BGH eine Verletzung des Transparenzgeb…

Das könnte Sie auch interessieren:

Fortis Basis-Renten mit BaFin-Zertifikat
Fortis Basis-Renten mit BaFin-Zertifikat
Göttingen, 11.06.2010. Die Fortis Deutschland Lebensversicherung AG hat für ihre Basis-Renten das Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können. Die Zertifizierung umfasst neben der Basis-Rente Classic und der Basis-Fonds-Rente …
Bild: Garantiezinssenkung - Auf das Gesamtpaket kommt es anBild: Garantiezinssenkung - Auf das Gesamtpaket kommt es an
Garantiezinssenkung - Auf das Gesamtpaket kommt es an
… fest. Garantiezins gilt für die gesamte Vertragsdauer Zum kommenden Jahreswechsel sinkt der Garantiezins von 1,75 auf 1,25 Prozent. Wer also 2015 eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, bekommt niedrigere Leistungen garantiert als derjenige, der noch 2014 handelt. Bei Bestandskunden nämlich ändert sich durch die Senkung des Garantiezinses nichts: …
Abgeordnete sollen gegen Enteignung der Bewertungsreserven helfen
Abgeordnete sollen gegen Enteignung der Bewertungsreserven helfen
BdV bietet kostenloses Musterschreiben an Fast alle Bürger*innen sind von der Überschusskürzung in der Lebensversicherung betroffen – bei über 80 Millionen laufenden Lebensversicherungsverträgen drohen wegen der Kürzung der Bewertungsreserven deutlich niedrigere Überschüsse. Betroffen sind Kapitallebensversicherungen, Riester-Renten, private Rentenversicherungen, …
Bild: OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum SchadensersatzBild: OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum Schadensersatz
OLG Dresden verurteilt Clerical Medical zum Schadensersatz
… kein bloßer Beschluss, sondern ein erstes obergerichtliches Urteil vor. Wichtig ist das deshalb, weil nun der Bundesgerichtshof anhand dieses Urteils den Schadensersatzanspruch bestätigen kann und damit auch eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung vorläge. Ein Großteil der deutschen Kunden der Clerical Medical ist mit der Wertentwicklung der abgeschlossenen …
Landgericht Heidelberg wendet Kickback–Rechtsprechung bei der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen an
Landgericht Heidelberg wendet Kickback–Rechtsprechung bei der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen an
… erhält. Hier greift das Landgericht Heidelberg auf die Kickback – Rechtsprechung des BGH, welche seit 2000 existiert, zurück und begründet den dem Kläger zuerkannten Schadensersatzanspruch damit, dass die Bank hier verpflichtet war, die Höhe der erhaltenen Vertriebsprovision dem Kunden offen zu legen. Die Richter begründen den Schadensersatzanspruch des …
Widerruf Lebensversicherung - BGH macht den Weg frei
Widerruf Lebensversicherung - BGH macht den Weg frei
Versicherungsnehmer, die in den Jahren 1994 - 2007 Renten- und Lebensversicherungsverträge geschlossen haben, können die Verträge rückabwickeln und erhalten die gezahlten Prämien zurück. Diese Möglichkeit hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen vom 7. Mai 2014 eröffnet. Er folgte der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, der unlängst entschieden …
Bild: Klassische Rentenversicherung - Mehr Rente durch Abschluss 2011Bild: Klassische Rentenversicherung - Mehr Rente durch Abschluss 2011
Klassische Rentenversicherung - Mehr Rente durch Abschluss 2011
… Vertragslaufzeit sichern. Klassische Rentenversicherung und die neue Gesetzesänderung ab 2012 Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen die garantierten Zinsen für eine klassische Rentenversicherung und Lebensversicherung zum 1. Januar 2012 zu senken. Der aktuell garantierte Zinssatz von 2,25 Prozent fällt nächstes Jahr auf 1,7 Prozent. Beim Garantiezins …
Bild: Urteil des LG Aachen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AGBild: Urteil des LG Aachen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AG
Urteil des LG Aachen wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung der AachenMünchener Lebensversicherung AG
Das Landgericht Aachen stellte mit Urteil vom 21. April 2016 fest, dass die AachenMünchener Lebensversicherung AG eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht zu einem fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag verwendet hat (Az. 9 O 183/15). Die Bremer Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP hatte im Mai über diese von …
Bild: Umschichtung einer Lebensversicherung in neue Kapitalanlage ist sittenwidrigBild: Umschichtung einer Lebensversicherung in neue Kapitalanlage ist sittenwidrig
Umschichtung einer Lebensversicherung in neue Kapitalanlage ist sittenwidrig
… zu investieren, unter Umständen sittenwidrig sein kann. In dieser Empfehlung kann ein grobes Beratungsverschulden des Beraters zu sehen sein, welches zum Schadensersatzanspruch führt. Nach Ansicht des Gerichts dient der abgeschlossene Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich der Altersvorsorge. Die mit den Geldern aus dem erzielten Rückkaufswert abgeschlossene …
Bild: Anspruch auf Schadenersatz bei Kombination von Darlehensvertrag und KapitallebensversicherungBild: Anspruch auf Schadenersatz bei Kombination von Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung
Anspruch auf Schadenersatz bei Kombination von Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung
… In solchen Fällen besteht für den Darlehensnehmer somit grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz. Zu beachten ist hierbei die zehnjährige Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs: Diese beginnt nach Meinung der Richter bereits mit Abschluss des Vertrages. Finanzdienstleister müssen für Schaden aufkommen Im Streitfall hatte eine Augenärztin …
Sie lesen gerade: Schadensersatzanspruch bei Renten- oder Lebensversicherung