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Wohnen ist ein Menschenrecht!

20.11.201709:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wohnen ist ein Menschenrecht!
Dagmar Maxen, Sprecherin der LAG
Dagmar Maxen, Sprecherin der LAG

(openPR) Wie zu erwarten, lehnte das Bundesverfassungsgerichts kurz BVG, die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin auf die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung, kurz KDU ab.
Im Urteil wird angeführt, dass die Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht gegeben sei, da die dort festgelegte Angemessenheit den Pflichten des Gesetzgebers genügen würde, um das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.
Wir sehen dies anders, Wohnen ist ein Menschenrecht, und in Zeiten in denen die Ware Wohnraum zur Mangelware geworden ist, finden die Betroffenen die in der Gesellschaft ohnehin über keinen guten Leumund verfügen, nicht mehr ohne Weiteres eine angemessene Wohnung.
Dies liegt nicht zuletzt an der Ausgestaltung der schlüssigen Konzepte die die Kommunen in Auftrag geben, und somit dem Grunde nach selbst bestimmen, wie viel sie für die KDU bezahlen möchten.

Zitat von Dagmar Maxen, Sprecherin der LAG NRW Weg mit Hartz IV, „Wir reden hier nicht von Millionären, denen das Jobcenter ihr Penthaus Apartment alimentieren soll, sondern von ganz normalen Menschen, mit ganz normalen Mieten die seit Jahren in ihren Wohnungen leben und sich diese vor ihrem Leistungsbezug auch leisten konnten.“ Wir, die Landesarbeitsgemeinschaft NRW Weg mit Hartz IV, sehen in diesem Urteil einen weiteren Versuch Erwerbslose zu entrechten, sie als Menschen dritter Klasse in Billigstwohnungen abzuschieben um somit eine Gentrifizierung voranzutreiben um sie dem Blick der Öffentlichkeit zu entziehen

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