(openPR) Rechtsauffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte wird durch Bericht des ZDF-Magazins Frontal 21 bestätigt.
Durch einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21" vom 22.08.2006 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erneut bestätigt, wonach die Praktiken der Kreditkäufer Lone Star und Hudson Advisors in vielen Fällen einer rechtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten werden.
Wie auch Prof. Dr. Reifner vom renommierten Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg erläuterte, können die Kreditaufkäufer nicht ohne weiteres die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldner betreiben solange diese ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nachkommen.
Nach Auffassung von CLLB-Rechtsanwälte bedarf auch die Übernahme eines Darlehensvertrages der Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers.
Die Zustimmung der einzelnen Schuldner wurde offensichtlich beim Ankauf der Darlehensverbindlichkeiten der Hypo Real Estate mit einem Volumen in Höhe von € 3.600.000.000,00 (3,6 Mrd.) durch die US-Amerkikanische Investmentgesellschaft Lone Star nicht eingeholt.
Nach Informationen der Rechtsanwälte wurde bereits in einer Vielzahl von Fällen die Zwangsvollstreckung mit teilweise existenzvernichtenden Folgen eingeleitet, obwohl die Darlehen seitens der Schuldner in vielen Fällen ordnungsgemäß bedient wurden.
Nach Auffassung der Rechtsanwälte sollten Schuldner prüfen lassen, ob die seitens der Forderungsaufkäufer eingeleiteten Maßnahmen (Kontopfändung, Zwangsverwaltung, Gerichtsvollzieher, Zwangsversteigerung, eidesstattliche Versicherung, Pfandverwertung) rechtmäßig waren.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommen zudem Schadenersatzansprüche für jeden einzelnen Schuldner in Betracht, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, weiter.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Hudson Advisors & Lone Star“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.








