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Bundesgerichtshof lehnt Beschwerde von Lone Star Funds ab

Bild: Bundesgerichtshof lehnt Beschwerde von Lone Star Funds ab
Sachverständiger EIbl
Sachverständiger EIbl

(openPR) von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Ein Kläger konnte erfolgreich 155.109,91 Euro Zinsen zurückfordern.

Rechtsanwalt Dr. Schulte im Gespräch mit dem Sachverständigen für Kontenprüfung, Hans Joachim Eibl aus Laufen, der die Kläger unterstützt hatte.



Dr. Schulte: Herr Eibl, was waren die Hintergründe?

Sachverständiger Eibl: Ich habe berechnet, dass die Inkasso-Firma von Lone Star Hudson Advisors Germany GmbH aus Frankfurt dem Käufer eines Grundstücks genau 155.109,91 Euro zuviel an Zinsen und an verschwundenen Guthaben bei der Ablöse seines Kredites berechnet und abverlangt. Dieses Geld muss Lone Star Funds, in den vor allem amerikanische Pensionskassen investierten, nun mit Zinsen seit dem Jahre 2006 zurückzahlen. Der Käufer des Grundstücks bekam das Grundstück damals nur, wenn die Lone Star Zweckgesellschaft aus dem Grundbuch verschwindet. Lone Star saß am längeren Hebel und ließ sich das Kaufansinnen von dem Vermögensverwalter teuer bezahlen.

Dr. Schulte: Warum waren die Zinsen falsch berechnet?

Sachverständiger Eibl: Der Inkassodienst Hudson Advisors verdoppelte im Auftrag von Lone Star einfach bei der Abrechnung den Zinssatz auf 9 Prozent. Das schien zunächst möglich, da die zehnjährige Zinsbindung von rund 4,25 Prozent bei der HypoReal Estate Bank AG (HRE) bereits 2004 ausgelaufen war.

Dr. Schulte: Juristisch hat der Kläger also alles richtig gemacht; er hat unter Vorbehalt gezahlt und dann die Zahlungen überprüfen lassen.

Sachverständiger Eibl: Ja, der Rückforderungsvorbehalt ist nach § 814 BGB sehr wichtig. ach dem bisherigen Zinssatz und getätigten Tilgungen hätte die Ablösesumme 2.002.739,97 Millionen Euro betragen müssen. Hudson Advisors verlangte aber 2.157.849,88 Euro. Der Vermögensverwalter zahlte den Wucherpreis, um sein Grundstücksgeschäft nicht zu gefährden. Doch zum Glück hatte er vorher angekündigt, dass er die Summe nur unter dem Vorbehalt zahle, dass er die Rechtmäßigkeit der Erhöhung von 4,25 auf 9 Prozent Zinsen sowie eine Unterschlagung von Überweisungsraten überprüfen lassen werde.

Dr. Schulte: § 814 BGB formuliert den Rechtsgedanken, dass eine freiwillige Zahlung zurückgefordert werden kann, wenn man sich dieses vorbehält. Wer zahlt, obgleich er weiß, dass er hierzu nicht verpflichtet ist, soll auch nicht zurückfordern dürfen. Zudem hat das Gericht formuliert, dass Lone Star nicht berechtigt war, einfach die Zinsen so zu erhöhen. Das sei rechtsmißbräuchlich. Das Urteil des Landgericht Frankfurt 2-25010/08 ist rechtskräftig, nachdem Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof dieses bestätigt haben.

Wir danken Ihnen für das Gespräch.


Der Finanznachrichtendienst Gomopa fasst die Hintergründe wie folgt zusammen:

"HRE hatte als bad bank alle Schrottimmobilienkredite der Bayerischen Mutter HVB Real Estate Bank AG übernehmen müssen. Als im Jahre 2003 der HVB-Konzern von der italienischen Uni Credito Gruppe gekauft wurde, wurde die HRE Bank AG ausgegliedert und war auf sich gestellt. Infolge dessen war sie so stark insolvenzgefährdet, dass sie sich nur noch über den Verkauf ihrer immobiliengesicherten Kredite an die Lone Star Gruppe retten konnte. Die Amis kauften am 1. Juli 2004 das HRE-Imobilien-Kreditpaket für 3,6 Milliarden Euro.
Was für die Bank gut war, war für die Kunden eine Katastrophe. Denn der Geschäftszweck von Lone Star Funds besteht im schnellen Verwerten der Grundstücke und der darauf liegenden Forderungen. Das wollte man innerhalb von 5 Jahren schaffen. Man vereinnahmte entweder die freiwillig angebotenen Ablösebeträge oder die Erlöse aus den zwangsweise durchgeführten Grundstücksverwertungen.
Allein von Dezember 2004 bis Juli 2006 nahm Lone Star Funds etwa 900 Millionen Euro ein. Das Geld ging an die extra für den HRE-Kreditpaket-Kauf eingerichtete Mantelgesellschaft LSF 5 Olympic LLC in Hamilton auf den Bermudas, eine Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit und ohne Mitarbeiter. Lone Star schickte zum Geldeintreiben ihre beiden Inkassofirmen Hudson Advisors GmbH und Westend Olympic GmbH in Deutschland vor. Für Westend Olympic GmbH fungiert übrigens als Treuhänder die Deutsche Bank Finance Limited auf Jersey (Kanalinsel der Queen).
Diesem Heuschrecken-Inkasso sah sich nun im Jahre 2006 der deutsche Vermögensverwalter ausgesetzt, der nun ein Grundstück abbekam, bei dem nicht mehr die HRE, sondern Hudson Advisors im Grundbuch festsaß. Und er bekam das Grundstück nur, wenn er den alten Kredit ablöste."

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

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