(openPR) Nach einem Bericht der Fondszeitung, Ausgabe 21/06 bestehen offenbar bereits seit langem Verhandlungen zwischen der AQUIS Geschäftsführung, Herrn Dr. Lauritzen und der Lone Star Gruppe über den Verkauf der AQUIS-Fondsimmobilien.
Der Übergang auf die Lone-Star Gruppe soll durch Übernahme der Finanzierungsdarlehen der BerlinHyp erreicht werden. Der Bericht deckt sich mit Informationen der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte, nachdem bereits im Juli 2006 seitens der Lone Star Gruppe zwei Kirchsteigfeld GmbH´s gegründet und über die Verwaltung in der Hamburger Strasse 14 in Frankfurt tätig sind.
Werden die Darlehen von der Lone Star Gruppe (u.a. Hudson Advisors) übernommen, besteht nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte zu befürchten, dass Darlehen, die seitens der Investoren als kritisch eingestuft sind, unverzüglich gekündigt werden.
„In vergleichbaren Darlehensübernahmen durch die Lone Star Gruppe wurde in einer Vielzahl von Fällen die Darlehen nach Übernahme durch die amerikanischen Investoren außerordentlich gekündigt und die Zwangsvollstreckung angedroht, oder bereits eingeleitet.“ so Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Viele Kunden stünden daher vor dem finanziellen Ruin. Nach Schilderung einiger Mandanten der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte waren die Gründe für die seitens der Forderungsaufkäufer erklärten vorzeitigen Darlehenskündigung oftmals für die Kunden nicht nachvollziehbar.
Nach Darstellung der Mandanten wurden teilweise Zahlungsrückstände geltend gemacht, die sie die Kunden nicht erklären konnten. Oftmals wurden zudem zeitgleich mit der Kündigung Mieteinnahmen gepfändet und Zwangsverwaltungsanträge beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt. Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bedarf die Übernahme eines Darlehensvertrages der Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers. Diese Rechtsauffassung wird von einer Vielzahl von Rechtsanwälten geteilt. Mit dem Problem der Darlehensverkäufe an ausländische Investoren beschäftigt sich derzeit auch die Bundesregierung.
Darlehensschuldner können sich bei einer rechtswidrigen Androhung der Zwangsvollstreckung durch entsprechende Vollstreckungsgegenklagen wehren, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Anleger sollten daher neben den datenschutzrechtlichen Aspekten unbedingt prüfen lassen, welche Rechte ihnen gegenüber den Darlehensaufkäufern zustehen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „„Hudson Advisors & Lone Star““ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
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