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EU-Projekt FOMENTO: Neuregelung des europäischen Erbrechts wird mit Mediation verzahnt

10.10.201716:12 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EU-Projekt FOMENTO: Neuregelung des europäischen Erbrechts wird mit Mediation verzahnt

(openPR) Ab Oktober 2017 führt das Steinbeis-Beratungszentrum Wirtschaftsmediation sowie das STI Akademie für Mediation, Soziales und Recht ein auf zwei Jahre angelegtes Forschungsprojekt mit Namen „Fostering Mediation in cross-border civil and succession matters“ durch, welches durch die Europäische Kommission mitfinanziert wird.



Ziel des Projekts ist grenzüberschreitenden Konflikten in Zivil- und vor allem in Erbsachen vorzubeugen und Grundlagen zu schaffen, diese außergerichtlich beizulegen.

Im Fokus steht dabei die theoretische und empirische Aufarbeitung der Implementierung zweier EU-Gesetzgebungen: der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie) und der Verordnung Nr. 650/2012, die sogenannte Erbrechtsverordnung.
In Zeiten zunehmender Mobilität europäischer Bürger, kommt es vermehrt zu Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug. Beispiele dafür sind der deutsche Rentner, der seinen Lebensabend in Spanien verbringt, oder die Französin, welche Immobilien in Österreich besitzt und diese nach ihrem Ableben vererben möchte. Die EU-Erbrechtsverordnung aus dem Jahr 2012 reformiert die rechtlichen Zuständigkeiten folgenschwer. So kommt bspw. für Deutsche nicht wie bisher das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit zur Anwendung, sondern das Recht des Landes, in dem der Bürger zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Da sich das Erbrecht der europäischen Länder – auch im Hinblick auf Pflichtteilansprüche – zum Teil erheblich voneinander unterscheidet, liegt auf der Hand, dass diese Veränderungen zu neuen Rechtsunsicherheiten und Konflikten führen können.

Hier sollten Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution) zum Tragen kommen. Eine Mediation, welche im besten Falle im Vorfeld eines Todesfalls stattfindet und die möglichen Erben sowie auch den Erblasser zusammenbringt, könnte solchen Konflikten vorbeugen. Auch im Falle einer Erbschaft, bei der die Erben in verschiedenen Ländern wohnen, kann bspw. das Verfahren der Online-Mediation einen entscheidenden Beitrag zur Verständigung zwischen den Erben leisten. Um die Mediation in ganz Europa voranzubringen, verabschiedete die EU im Jahre 2008 die Mediationsrichtlinie.

Das Steinbeis-Beratungszentrum Wirtschaftsmediation und das STI Akademie für Mediation, Soziales und Recht erarbeiten die konkreten Auswirkungen der genannten Richtlinien für die Länder Deutschland und Österreich. Die Projektpartner aus Italien (Resolution & Prodos Consulting) erheben Daten für Italien und Frankreich und Mediatorzy aus Warschau wiederum für Polen und Schweden.
Mit Hilfe von Experteninterviews und einer Online-Befragung werden die größten Schwierigkeiten bei internationalen Erbkonflikten evaluiert, um anhand der gesammelten Daten Best-Practice Vorschläge für den Umgang mit diesen Konflikten zu entwickeln. Ab 2018 sind dann Trainings- und Informationsveranstaltungen in Deutschland, Italien und Polen geplant. EU-Bürger sollen über die Erbrechtsverordnung und die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung aufgeklärt werden. Darüber hinaus soll ein länderübergreifendes Netzwerk für Erbmediation geschaffen werden. Zum Ende des von der Europäischen Union mitfinanzierten Projektes wird 2019 eine Abschlusskonferenz in Leipzig stattfinden.

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