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Verarmung der Eltern bei Schenkungen an Kinder

02.03.201014:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften der Kester-Haeusler-Stiftung untersucht derzeit eine größere Zahl von Fällen, die immer nach demselben Muster ablaufen. Eltern werden durch die Kinder überredet, das gesamte Vermögen oder wesentliche Teile hiervon schon zu Lebzeiten an die Kinder weiterzugeben. Als Gründe werden genannt: bessere Steuersituation, Vermeidung von Streit im Erbfall, Ausgleich für die Pflege durch die Kinder. Leider ist es in vielen, der Kester-Haeusler-Stiftung gemeldeten Fällen so, dass sich das enge Verhältnis zwischen Eltern und Kindern nach der Schenkung deutlich abkühlt. Oftmals weigern sich die Kinder, die versprochene Pflege zuhause im Kreise der Familie durchzuführen und schieben die Eltern in ein anonymes Pflegeheim ab. In vielen Fällen weigern sich Kindern schlicht, für den Unterhalt der dann verarmten Eltern aufzukommen. Eltern können sich in einer solchen Situation aufgrund von Alter, Krankheit und Vermögenslosigkeit dann kaum noch wehren. Das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften der Kester-Haeusler-Stiftung warnt Eltern eindringlich davor, Schenkungen und Vermögensübertragungen ohne fachliche Rechtsberatung durchzuführen. Notwendig ist beispielsweise das Vorbehalten von Rückforderungsrechten. Außerdem ist es aufgrund der Neuregelung des Erbrechts notwendig, über die Anrechnung von lebzeitigen Schenkungen auf den Erbteil schriftlich zu entscheiden. Um dem Anwachsen weiterer Missbrauchsfälle entgegenzuwirken, ruft das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften der Kester-Haeusler-Stiftung Betroffene dazu auf, sich zu melden, damit die Missbrauchsfälle dokumentiert werden können. Gerne sind wir bereit, in Zusammenarbeit mit den Medien einzelne Fälle publik zu machen.

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