Wenn der Bauherr mit Minderung wegen Mängeln droht
(openPR) Berlin, 12. September 2017. Die Premium Minerva informiert unter dem Titel „Schadenersatz vs. Minderung - Was gilt wann?“ den Auftragnehmer am Bau was der Unterschied ist und welche fünf Punkte dabei zu beachten sind. Die DIN 18202, Toleranzen im Hochbau, ist eine anerkannte Regel der Technik. Selbst eine geringe Überschreitung stellt einen Mangel dar. Meldet der Auftraggeber Mängel wegen Überschreitung der DIN an und will dafür Geld einbehalten, so empfiehlt es sich für den Auftragnehmer die fünf Punkte aus dem Blogartikel zu prüfen. Der Auftragnehmer erfährt darin auch was wann wie zu tun ist. Der Beitrag kann unter http://premium-minerva.de/allgemein/schadenersatz-vs-minderung-was-gilt-wann-2/ kostenlos gelesen, sowie als PDF-Datei heruntergeladen werden.
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Über das Unternehmen
Die Premium Minerva GmbH mit Sitz in Berlin bietet für Auftragnehmer am Bau Nachträge 2.0 und Claim Management 3.0. Untersuchungen der TU-Braunschweig haben gezeigt, dass es bei 4 von 5 Bauaufträgen zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt. Die Premium Minerva hat als erstes Unternehmen speziell für das Bauwesen die psychologischen Mechanismen, Automatismen und Handlungsauslöser identifiziert und daraus ihre Nachtragspsychologie© und das Vertragspartner-Profiling© entwickelt.
Nachträge 2.0 = Nutzung von Nachtragspsychologie© und Claim Management 3.0 = Nutzung von Nachtragspsychologie© + Vertragspartner-Profiling© sind der vollkommen neue Weg für Bauunternehmen, bestehende Unstimmigkeiten sofort aufzulösen bzw. von vorneherein den Auftraggeber so zu lenken, dass alles harmonisch und im Sinne des Auftragnehmers, läuft. Dadurch erschaffen wir für Bauunternehmen neue Möglichkeiten in den Geschäftsbeziehungen zu ihren Auftraggebern. So können sie das geschäftliche Verhältnis zu ihren Auftraggebern selbst bestimmen und ihn in ihrem Sinne durch den Bauablauf führen.
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