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Wenn der Bauherr mit Minderung wegen Mängeln droht

12.09.201708:49 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Berlin, 12. September 2017. Die Premium Minerva informiert unter dem Titel „Schadenersatz vs. Minderung - Was gilt wann?“ den Auftragnehmer am Bau was der Unterschied ist und welche fünf Punkte dabei zu beachten sind. Die DIN 18202, Toleranzen im Hochbau, ist eine anerkannte Regel der Technik. Selbst eine geringe Überschreitung stellt einen Mangel dar. Meldet der Auftraggeber Mängel wegen Überschreitung der DIN an und will dafür Geld einbehalten, so empfiehlt es sich für den Auftragnehmer die fünf Punkte aus dem Blogartikel zu prüfen. Der Auftragnehmer erfährt darin auch was wann wie zu tun ist. Der Beitrag kann unter http://premium-minerva.de/allgemein/schadenersatz-vs-minderung-was-gilt-wann-2/ kostenlos gelesen, sowie als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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