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Sicheres Bauen dank geprüfter Werkverträge

19.07.201313:10 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) hebelHaus garantiert Rechtssicherheit von A-Z: dank geprüfter Werkverträge, die von der Beauftragung über den Bauprozess bis zur Abnahme und Gewährleistung alle entscheidenden Details genau festlegen, ist der Kunde maximal abgesichert und vor unliebsamen Überraschungen geschützt.



Die Beauftragung von Bauleistungen wird in Form von Werkverträgen geregelt. Diese kommen zwischen dem Bauherren und der mit der Bauausführung beauftragten Firma zustande und regeln wichtige Details im Bauprozess. Vom vereinbarten Leistungsumfang über Kosten, Qualität und Termine bis hin zur Haftung bei Mängeln und Schäden. Für juristische Laien sind derartige Verträge schwer zu verstehen. Es kann leicht passieren, dass man als Bauherr möglichen Fallstricke übersieht – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.

hebelHAUS schützt seine Kunden vor unliebsamen Überraschungen – durch einzigartige Werkverträge, die von der führenden Baurechtskanzlei Kapellmann und Partner entwickelt wurden. „Diese Vertragsvorlagen sind von allen hebelHAUS Partnern, also den jeweils mit der Bauausführung beauftragten Firmen, verpflichtend anzuwenden und variieren nicht von Anbieter zu Anbieter wie bei vielen anderen Unternehmen. Damit ist der Bauherr beim Hausbau maximal abgesichert. Und zwar von der Grundsteinlegung bis zur Hausübergabe und darüber hinaus“, so Manfred Streng, Vertriebsleiter der Marke hebelHAUS.

Das hebelHAUS Sicherheitsversprechen
hebelHAUS garantiert den Bauherren per Vertrag Sicherheit bezüglich Kosten, Qualität und Termintreue.

Kostensicherheit: hebelHAUS Partner sind mit dem geprüften Werkvertrag dazu verpflichtet, den einmal errechneten und vollständigen Pauschalfestpreis einzuhalten, und zwar ohne zusätzliche Kosten.
Qualitätssicherheit: hebelHAUS definiert die Ausführungsqualität durch hohe Qualitätsstandards, die von den hebelHAUS Partnern erfüllt werden müssen. Diese Leistungen werden im Werkvertrag fixiert. Dabei beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Ferner enthalten die Werkverträge – gemäß der individuellen Vereinbarungen mit dem Bauherrn – wichtige Bauunterlagen wie z.B. Lage- und Baupläne, eine Baubeschreibung, eine Mängelhaftungsbürgschaft sowie ein Abnahmeprotokoll. Diese sind erforderlich, um die einwandfreie, fach- und termingerechte Ausführungsqualität sämtlicher Arbeiten zu bestätigen.

Terminsicherheit: Für die Terminsicherheit und einen reibungslosen Arbeitsablauf enthält der Werkvertrag außerdem einen Bauzeitenplan. Zum einen werden dadurch alle Gewerke zeitlich koordiniert. Zum anderen werden dort das vertraglich festgelegte Fertigstellungsdatum sowie weitere wichtige Termine festgehalten, um ärgerliche Terminverzögerungen zu vermeiden. Dadurch kann der Bauherr sein Massivhaus von Hebel zum genau definierten Zeitpunkt in Empfang nehmen.

Sicher und dennoch flexibel
„Mit hebelHAUS bleibt der Bauherr übrigens auch nach dem Vertragsabschluss flexibel“, so hebelHAUS-Vertriebsleiter Manfred Streng. „Geänderte oder zusätzliche Leistungen sind jederzeit gegen Aufpreis möglich. Möchten der Bauherr Eigenleistungen im Ausbau übernehmen, wird auch dies im Vertrag festgehalten.“

Weitere Informationen zu Vertragsbestandteilen können Sie der Mustervorlage entnehmen, die unter hebel-haus.de zum freien Download zur Verfügung steht.

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