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Berliner Senat erschwert Nachverdichtung

29.08.2017 • 15:25 Uhr • Industrie, Bau & Immobilien

(openPR) Um der Wohnungsnot in den Metropolen Herr zu werden, ist Nachverdichtung ein wichtiger Bestandteil der Neubaustrategie – darin sind sich die meisten Experten und auch viele Politiker einig. Ohne das Schließen von Baulücken und das Aufstocken von Dachgeschossen ist es in den Innenstädten kaum möglich, für genügend Wohnraum zu sorgen. In Berlin könnte die Nachverdichtung künftig jedoch schwieriger und teurer werden. Grund dafür ist eine neue Anweisung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Leitung: Katrin Lompscher, Die Linke).



Dem Rundschreiben SenStadtWohn II E Nr. 50/2017 zufolge dürfen für Nachverdichtungen künftig keine Straßenbäume mehr beschnitten oder gefällt werden. So heißt es in dem Rundschreiben von Ende Juni: „Es erfolgt grundsätzlich kein Rückschnitt von Straßenbäumen oder deren Fällung, um den 2. Rettungsweg für den Neubau (Dachgeschossausbau und Lückenschließung) planmäßig über die Feuerwehr-Drehleiter zu ermöglichen. Soweit beim Neubau vorhandener Baumbestand die Herstellung des 2. Rettungsweges über die Feuerwehr-Drehleiter deutlich erschwert, ist dieser Rettungsweg baulich herzustellen.“

Gelebte Praxis wird unmöglich gemacht

Diese harmlos anmutende Anweisung könnte in der Praxis große Folgen für Bauträger nach sich ziehen, wie auch der Tagesspiegel Ende Juli in einem ausführlichen Artikel berichtet hat . Die genannte bauliche Herstellung des 2. Rettungsweges etwa durch ein zweites Treppenhaus oder einen Sicherheitstreppenraum ist nämlich ausgesprochen teuer und oft schlicht nicht durchführbar. Aus diesem Grund erkennen es die Bauämter in der Regel als 2. Rettungsweg an, wenn die Wohnungen durch eine Feuerwehr-Drehleiter erreichbar sind. Da es in Berlin aber viele Straßenbäume gibt und diese die Erreichbarkeit von Feuerwehr-Drehleitern erschweren, ist dies häufig nur realisierbar, indem Bäume zumindest beschnitten werden.

Diese gelebte Praxis wird durch die Anweisung der Senatsverwaltung künftig unmöglich gemacht. Zu befürchten steht deshalb, dass die bereits im Sinken begriffenen Baugenehmigungen in Berlin (in den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden 4,4 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum) weiter zurückgehen werden.

Es gibt einen Ausnahmefall, in dem der Baumrückschnitt für Nachverdichtungen auch in Zukunft erlaubt sein wird, nämlich wenn „preiswerter Wohnungsbau realisiert“ werden soll, wie es in dem Rundschreiben wörtlich heißt.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.accentro.de/news-presse/branchennews.html

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