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Der Sozialticker zu: Familienhaftung bei Hartz IV

08.08.200614:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Sozialticker zu: Familienhaftung bei Hartz IV
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig

(openPR) Nachdem CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla mit seinem Vorschlag der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren arbeitslosen Eltern auf eine breite Front der Ablehnung stößt, muss man sich als gebildeter Mensch doch wirklich fragen, wie gut die politischen Vertreter dieses Landes überhaupt ihre eigenen Gesetze kennen. Wenn die Front der Gegner ihrer Ablehnung wirklich das politische Gewicht geben wollen, was ihre Aussagen wie ( Beispiele) :



Sprecher des Bundesarbeitsministerium :"...völlig undenkbar...",

Juso-Vorsitzende Björn Böhning:"Es ist aberwitzig, wenn Kinder für ihre Eltern unabhängig davon aufkommen sollen, in welcher Beziehung sie zu ihnen stehen",

Parlamentarische Staatssekretär, Gerd Andres (SPD):"Man kann in einer Koalition grundsätzlich über alles reden. Aber eine Unterhaltungspflicht von Kindern gegenüber ihren arbeitslosen Eltern ist völlig undenkbar",

Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer:"Die Forderung Pofallas sei völlig abstrus",

Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß: "Es ist schäbig, Kinder und Familien als Vehikel zur Sanierung der staatlichen Sozialsysteme zu benutzen",

Sachsen-Anhalts Sozialstaatssekretärin Christiane Dienel (SPD):"Der Vorstoß ist Schnee von vorgestern und schadet Familien",

Vizevorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau und der Bundesvorsitzende der SPD-Nachwuchsorganisation Jungsozialisten, Björn Böhnin:"... einen Rückfall in sozialstaatliche Sippenhaftung",

Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider des Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV): "..nicht begründbar..",

Grünen-Geschäftsführerin Steffi Lemke: "Lebensrisiken seien keine Privatsache, sondern ein Fall für die Solidargemeinschaft"

belegen, dann muss auch mit sofortiger Wirkung der § 9 Abs.5 SGB II abgeschafft werden, denn hier ist die "Familienhaftung" bereits fester Bestandteil und führt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Behörden und Antragssteller:

SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, das sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Diese Vermutung kann in den meisten Fällen nur vor Gericht entschieden werden. Nachweise, dass eine Unterstützung nicht erbracht wird, oder aus finanziellen Möglichkeiten nicht zu erbringen ist, wird in den meisten Fällen von den Behörden nicht akzeptiert.

Kuriose Fälle, dass Kinder im gleichen Mietshaus wie die Eltern wohnen und sogar durch Treppenhaus und eigene Eingangstür getrennt sind, halten Sachbearbeiter nicht auf, Anträge gemäß §9 Abs. 5 SGB II immer wieder abzulehnen. Vielfach wird dieser Paragraph auch genutzt, um die wirtschaftliche, sowie die derzeitige Wohnsituation aller Betroffenen zu kontrollieren, denn die betroffenen Familienmitglieder müssen sowohl Einkommen als auch Vermögen detailliert nachweisen!

Also wie sind die o.g. Äußerungen zu bewerten? Die Erfahrung hat gezeigt, je mehr eine Hartz IV Regelung dementiert oder "verteufelt" wurde, desto größer war die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung.

Sollten die politischen Vertreter also zu ihren o.g. Äußerungen dennoch stehen, dann kann man ja bei der Überprüfung der Hartz IV Richtlinien zum Herbst mit der Streichung dieses Paragraphen rechnen, oder war hier die Entrüstung wieder schneller, als es das Parteibuch erlaubte?

Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf:http://www.sozialticker.com

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