(openPR) Die Kosten der Gesundheit sind wie üblich im Herbst jedes Jahres Streitpunkt zwischen Bundesregierung und Krankenkassenvertreter. Der Aufklärungskampagne der Bundesregierung: "Ihre Gesundheit ist uns wichtig" kann der Sozialticker nur mit dem Slogan: "Ihre Gesundheit ist uns zu teuer" kommentieren. Wie kommt der Sozialticker auf diese Aussage?
Zur Lage:
Die Bundesregierung möchte die Lohnnebenkosten senken und dabei die Beiträge zur Krankenkasse kürzen. Die Krankenkassen stöhnen über riesige Verluste und fordern jedes Jahr Beitragserhöhungen, die auch im Gegensatz zu den Kürzungen, jedes Jahr umgesetzt wurden.
Dabei haben sich Leistungen seid 2001 für die Kunden stetig verringert. Wir erinnern uns:
Arzneimittel
Mindestens 10 Prozent des Preises müssen zugezahlt werden, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.
Arztbesuch
Pro Quartal muss beim Arzt oder Zahnarzt eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlt werden.
Belastungsgrenzen
Auch künftig gilt die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.
Brillen
An den Kosten für eine Brille beteiligen sich die Krankenkassen nicht mehr.
Entbindungsgeld
Wird nicht mehr gezahlt.
Haushaltshilfe
10 Prozent der kalendertäglichen Kosten müssen dazugezahlt werden, jedoch höchstens 10 Euro
Heilmittel (z.B. Massagen)
Die Versicherten müssen 10 Prozent der Kosten des Mittels dazuzahlen, zuzüglich 10 Euro je Rezept.
Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl, Schuheinlagen)
Für jedes Hilfsmittel müssen 10 Prozent dazugezahlt werden, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
Krankenhaus/ Kuren
Pro Tag des Krankenhausaufenthaltes müssen 10 Euro dazugezahlt werden, allerdings für höchstens 28 Tage pro Jahr.
Sterbegeld
Wird nicht mehr gezahlt.
Im Gegenzug versprach sich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt niedrige Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Leider warten die Versicherten vergebens darauf und müssen weitere Einsparungen in Kauf nehmen, wie z.B. das Arznei-Sparpaket im Jahr 2006
Es klingt wie Satire, ist es aber nicht, sondern bittere Realität.
Einst sammelten wir Liebesmarken oder Glanzbilder. Irgendwann in den achtziger Jahren verschwand die gute, alte Rabattmarke verschämt unter dem Ladentisch und Fußballbildchen wurden auch unmodisch.
Dann hatte die Politik 1989 eine neue Idee und verordnete der Bevölkerung das Bonusheftchen. Es wurde jeder, der zum Zahnarzt ging mit einem Stempel belohnt. Die Bürger gingen brav zum Zahnarzt, wenn auch mit Grauen und sammelten Jahr für Jahr ihre Stempelchen, um später im Alter nicht ihre Mahlzeiten aus der Schnabeltasse trinken zu müssen.
So war es einst geplant. Aber was ist daraus geworden? Unser schönes Bonusheft - ist schlagartig wertlos.
Denn für den Zahnersatz muss ab dem Jahr 2005 sogar extra gezahlt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wird zum 1. Juli 2005 für Arbeitnehmer spürbar teurer. Statt der vorgesehenen Zahnersatzpauschale sollen Kassenpatienten 0,9 Prozentpunkte Sonderbeitrag für Zahnersatz und den Arbeitgeberanteil am Krankengeld zahlen.
Wie sehen die Kassen der Versicherungen aus?
Grafik zur Kassensituation
http://www.sozialticker.com/wp-content/uploads/2006/08/kk2.jpg
Wie kommen solche Verluste zustande?
Hierzu möchte der Sozialticker eins der kuriosesten Modelle vorstellen, wodurch die Mitglieder jedes Jahr in Milliardenhöhe belastet werden.
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär Franz Thönnes (SPD): In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der deutschen Krankenversicherung.
Grundlage dafür ist, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
Bis zu 1, 3 Millionen Menschen in Deutschland haben keine Krankenversicherung, während Deutsche Krankenversicherungen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Wer zu den Verwandten gehört bestimmt die jeweilige Regierung. ( Quelle: http://www.wams.de/data/2003/04/13/72368.html)
Das Dumme dabei ist nur, dass die meisten Krankenkassenmitglieder von dieser Praxis nichts wissen. Schlimm genug, weil alle Beitragszahler diese Zusatzleistung mitfinanzieren müssen und im gleichem Atemzug zahlreiche Leistungskürzungen in Kauf nehmen müssen.
Eine weitere Kuriosität bei der Familienversicherung für bestimmte Bevölkerungsgruppen ist:
Von der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren nicht nur der Ehepartner und alle Kinder, auch Zweit- und Drittfrauen sind kostenlos mitversichert. Frauen, die etwa mit einem muslimischen Mann nach nicht-deutschem Recht wirksam in polygamer Ehe verheiratet seien, hätten auch einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann.
Es sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Frauen beitragsfrei familienversichert sind. Um wie viele Fälle es sich handelt, ist dem Bericht zufolge unbekannt. ( Quelle: http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/a2004101612351146692)
Man muss sich also fragen, sind die Kosten der Gesundheit nicht dadurch hausgemacht, weil an Förderungen festgehalten wird, die nicht mehr dem Stand der Zeit entsprechen, während Hunderttausende in der BRD lebender Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sind, während auf der anderen Seite Gelder verwertet werden, deren Sinn der normale Bürger nicht versteht.
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