openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Im Visier der Kartenmafia

(openPR) Die Kriminalität mit ec-Karten wird immer wieder um eine Spielart reicher. So haben europaweit tätige Banden neuerdings das Ausspähen der Kartendaten und der persönlichen Geheimnummer (PIN) verfeinert: Objekt ihrer Aktivitäten sind Zahlungsstationen für ec-Karten, die im Rahmen des electronic-cash-Systems in Geschäften zum Einsatz kommen. Sie werden entweder gestohlen oder so manipuliert, dass sämtliche Kontodaten des Kunden unbemerkt gelesen, gespeichert und per SMS weitergegeben werden können. Mit den so erlangten Kontodaten der Opfer stellen die Täter dann Kartenduplikate her, die ausländische Bankautomaten nicht als Fälschungen erkennen können.



Es kommen mehrere Varianten des Datendiebstahls in Frage. Entweder wird ein Chip in den electronic-cash-Terminal eingebaut oder es wird die mit der Zahlungsstation verbundene Telefonleitung mit einem Lesegerät versehen. Nach Berichten des ORF wurde ein Zahlungsterminal jüngst aus einer Salzburger Tankstelle gestohlen und die Kundendaten der Benutzer anschließend zu Abhebungen verwendet. Die Herstellerfirma Europay bestritt die Möglichkeit einer eigenen Zwischenspeicherung relevanter Daten durch das Gerät, so dass es wohl ebenfalls manipuliert worden sein dürfte. Allgemein gehen die Ermittlungsbehörden in diesen Fällen davon aus, dass Ladeninhaber entweder zu Komplizen gemacht werden oder die Täter sich unbemerkt in Kaufhäuser oder Supermärkten einschließen lassen. In allen Fallkonstellationen ermitteln die Täter sowohl die auf dem Magnetstreifen gespeicherten Kartendaten als auch die vom Kunden eingetippte PIN. Verwertet werden die gewonnenen Daten arbeitsteilig: Die Vorrichtung zum Ausspähen sendet sie per SMS auf ein meistens im Ausland zugelassenes Kartenhandy. Dessen Inhaber stellt mit den Informationen des Magnetstreifens eine gefälschte ec-Karte her. Gemeinsam mit der PIN kann das Kartenduplikat zum Abheben von Bargeld eingesetzt werden. Die Auszahlungen erfolgen nie in Deutschland, sondern zumeist in Spanien, Frankreich oder Italien, weil den Lesegeräten südeuropäischer Bankautomaten nicht auffällt, dass den Dubletten bestimmte, nur in Originalkarten vorhandene Sicherheitsmerkmale fehlen. In Deutschland würden die Fälschungen von den Bankautomaten eingezogen. Nach Angaben des ARD-Magazins PLUSMINUS liegt das Zentrum der Bandenaktivitäten in Ungarn. Zahlungsgeräte wurden bisher insbesondere in Norditalien und Österreich manipuliert.

Diese Vorgehensweise der Kartenbetrüger ist nur insofern neu, als die Täter Zahlungsterminals manipulieren. Bereits in der Vergangenheit wurden Bankkunden um ihre Kartendaten gebracht, die an einem Bankautomaten Geld abheben wollten. Bei dieser Variante wird vor dem Kartenschlitz ein unauffälliger Aufsatz angebracht, der imstande ist, die auf den Magnetstreifen befindlichen Daten zu lesen und zu speichern. Zugleich wird die vom Kunden eingegebene PIN mit einer Kamera gefilmt oder durch eine aufgesetzte Tastatur gespeichert. Ob die Manipulationen von Zahlungsgeräten die bisherigen Angriffe auf Bankautomaten ablöst, bleibt abzuwarten. Möglich ist es aber durchaus: Denn die neue Betrugsmethode ist unauffälliger, bequemer und effektiver, weil man einem POS-Gerät die Manipulation nicht ansieht. Außerdem muss die PIN nicht zusätzlich ausgespäht werden, weil der installierte Chip sie in gleicher Weise wie die Daten des Magnetstreifens speichert.

Opfer derartiger Abhebungen sollten den Lastschriften unverzüglich widersprechen. Sie haben Anspruch auf Rückgutschrift der illegal abgehobenen Beträge: Die Ausgabe einer ec-Karte an den Bankkunden beruht auf einem eigenen, neben dem Girovertrag bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB. Setzt der Karteninhaber die ec-Karte bei dem Geldautomaten des ausgebenden Kreditinstituts ein, so handelt es sich um eine Weisung auf Auszahlung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages. Für den Auszahlungsanspruch kommt es wiederum auf die Kontokorrentabrede an, die zwischen dem Kunden und der Bank getroffen wurde: Er ist zumeist begrenzt auf die Kreditlinie und nach den gängigen AGB der Banken auf einen täglichen Höchstbetrag. Zieht der Kunde Geld aus dem Automaten einer fremden Bank, so liegt ebenfalls eine Weisung an seine Hausbank vor; das auszahlende Institut ist nur deren Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB und hat im Rahmen einen eigenen Aufwendungsersatzanspruch auf Rückerstattung nach §§ 675, 670 BGB. Zwischen dem Nutzer der ec-Karte und dem Geldinstitut, das den Automaten betreibt, kommt es lediglich zu einem unechten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 II BGB: Das Recht, die Zahlung an den Automatenbenutzer zu verlangen, hat nur die Hausbank, während die den Automaten betreibende Bank mit befreiender Wirkung an den Nutzer leisten kann. Mit anderen Worten: Der Inhaber einer ec-Karte kann seine Auszahlungsrechte gegenüber seiner Bank auch durch ein fremdes Geldinstitut verwirklichen. Ermöglicht wird dies durch vertragliche Abreden der Kreditinstitute untereinander. An dem System deutscher Geldautomaten sind alle deutschen Kreditinstitute beteiligt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Geldautomat sich im europäischen Ausland befindet, weil die Banken durch europarechtliche Vorgaben zu derartigen Kooperationsverträgen (internationales Maestro-System) verpflichtet wurden. Im Falle eines durch Datendiebstahl ermöglichten Einsatzes einer Dublette liegt keine wirksame Anweisung des Kunden an seine Bank vor, weshalb diese auch keinen Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB ihm gegenüber hat. § 676 h BGB schreibt zudem vor, dass das Kreditinstitut durch Kartenmissbrauch entstandene Aufwendungen vom Kunden nicht verlangen kann. Aufgrund der erwähnten Vertragsbeziehungen der Banken untereinander hat die Automatenbank gegenüber der Hausbank des Kunden eine Zahlungsverpflichtung und trägt damit letztlich das Missbrauchsrisiko. Ausdrückliche Vorgaben zu den Sorgfaltspflichten des Kunden enthalten die ec-Bedingungen nur bezüglich Aufbewahrung der Karte, Geheimhaltung der PIN und Verlustanzeige. Folglich sind auch die Haftungsmaßstäbe lediglich hinsichtlich einer missbräuchlichen Verwendung infolge Abhandenkommens der Karte geregelt, nicht aber in Bezug auf das Ausspähen der Daten und die Herstellung eines Duplikats. Deswegen dürften die nachfolgenden Aussagen entsprechend für den Zeitpunkt gelten, in dem der Kunde die Abhebungen bemerkt. Es gilt folgendes: Für nach der Verlustanzeige entstandene Schäden übernehmen alle Banken und Sparkassen den eingetretenen Schaden. Für Schäden, die vor der Verlustmeldung eintreten, gilt je nach Geldinstitut Unterschiedliches: Hat der Kontoinhaber seine Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt, so stellen ihn die ec-Bedingungen der Banken in Höhe von 90% der Gesamtschadenshöhe frei. Sparkassen und Genossenschaftsbanken übernehmen sogar den vollen Schaden, sofern der Karteninhaber seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten nicht grob fahrlässig verletzt hat. Bei grober Fahrlässigkeit schließen dagegen alle Kreditinstitute jede Haftung für sich aus. Diese liegt nach den ec-Bedingungen insbesondere vor, wenn der Kunde den Kartenverlust nicht sofort gemeldet hat. Konkret bedeutet dass: Der Bankkunde kann grundsätzlich alle durch einen Datendiebstahl verursachten Lastschriften zurückerstattet bekommen, muss die Tat bei Bekanntwerden der Bank sofort anzeigen und außerdem darlegen und beweisen, dass ihn keine grobe Fahrlässigkeit trifft. Letzteres dürfte in den beschriebenen Konstellationen in aller Regel gelingen.

Sind nun Bankautomaten und POS-Terminals als nicht mehr sicher anzusehen? Dies wird man trotz beachtlicher krimineller Energie bestimmter Personenkreise nicht behaupten können. Aber die gebetsmühlenhaft von den Banken beschworene Unbedenklichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs entspricht eben auch nicht der Wahrheit. Dies gilt übrigens auch für das POZ-System. Es unterscheidet sich vom electronic-cash-Verfahren dadurch, dass durch Einsatz der Karte kein Zahlungsversprechen der Käuferbank abgegeben, sondern nur ein Lastschriftverfahren ermöglicht wird. Der Händler hat hier keine Zahlungsgarantie, sondern der Kunde leistet durch Aushändigung des unterschriebenen Belegs erfüllungshalber (§ 364 II BGB). Beim POZ-System genügt in vielen Fällen die Fälschung der Unterschrift durch den nicht berechtigten Kartenbesitzer, die PIN muss der Täter dann nicht kennen. Er muss allerdings im Besitz der ec-Karte sein (die Duplikate der Kartenmafia sind weiß und als Fälschungen erkennbar). Folglich ist der Kunde verpflichtet, für alle Lastschriften bis zur Verlustmeldung darzulegen und zu beweisen, dass er das Abhandenkommen der Karte nicht verschuldet hat. Ab diesem Zeitpunkt kann der Kunde allen Lastschriften widersprechen. Ein Hauptproblem des POZ-Systems besteht aber darin, dass die Netzbetreiber der Lastschriftgeräte nicht an die Kartensperrsysteme der Banken angeschlossen sind und die Händler die an sich mögliche Sperrabfrage selten durchführen. Es kann also vorkommen, dass Bankkunden auch lange nach der Verlustmeldung ihrer ec-Karte einer Einzugsermächtigung widersprechen müssen, die nicht sie erteilt haben, sondern ein Dieb.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 95141
 113

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Im Visier der Kartenmafia“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Rechtsanwälte erzwingen Löschung eines SCHUFA-Eintrages durch Inkassogesellschaft
Die Rechtsanwälte konnten für einen jungen Softwareprogrammierer einen Erfolg bei der Löschung eines SCHUFA-Eintrages verbuchen. Was war der Hintergrund? Der junge Unternehmer W. war am 07.01.2011 zu seiner Hausbank gegangen, um eine Immobilie zu finanzieren. Bei der Finanzierungsanfrage teilte der Bankmitarbeiter dem überraschten W. mit, dass ein SCHUFA-Eintrag zu seinen Lasten bestünde und die Finanzierung somit wohl nicht zustande kommen werde. Für W., der bis dahin mit exzellenter Kreditwürdigkeit ausgestattet war, ein Schock. Zunächst …
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Landgericht Verden verurteilt Deutsche Postbank AG zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags
Die Rechtsanwälte haben am 13.12.2010 einen Erfolg vor dem Landgericht Verden gegen die Deutsche Postbank AG erstritten. Das Landgericht Verden verurteilte die Postbank zum Geschäftszeichen 4 O 342/10 zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages, den die Postbank der SCHUFA Holding AG gemeldet hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Postbank nicht hinreichend vorgetragen habe, dass sie eine umfassende Interessenabwägung gemäß § 28 Abs. 1, Abs. 3 BDSG (alte Fassung) vorgenommen habe. Die Postbank habe lediglich vorgetragen, si…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Profitwirtschaft im Visier - Einblicke in die Entwicklungstendenzen der ProfitwirtschaftBild: Profitwirtschaft im Visier - Einblicke in die Entwicklungstendenzen der Profitwirtschaft
Profitwirtschaft im Visier - Einblicke in die Entwicklungstendenzen der Profitwirtschaft
Walter Ponner erklärt in "Profitwirtschaft im Visier", warum es für die Menschheit ohne einen Paradigmenwechsel keine lebenswerte Zukunft geben kann. ------------------------------ Auf Basis systemanalytischer Untersuchungen, die mathematisch unterlegt sind, wird in Walter Ponners Buch "Profitwirtschaft im Visier" gezeigt, dass ein Paradigmenwechsel …
Bild: Hörbücher im Visier des BundeskartellamtsBild: Hörbücher im Visier des Bundeskartellamts
Hörbücher im Visier des Bundeskartellamts
Hörbücher im Visier des Bundeskartellamtsgrprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Hörbücher geraten ins Visier des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbshüter prüfen, ob ein Online-Versandhändler und ein Hersteller von Unterhaltungselektronik gegen das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrech
CJD Jugenddorf Offenburg lädt ein zum Polit-Café am 30. Juni 2010
CJD Jugenddorf Offenburg lädt ein zum Polit-Café am 30. Juni 2010
Auszubildende nehmen den Arbeitsmarkt ins Visier: Am Mittwoch, den 30. Juni 2010 diskutieren Jugendliche mit Experten aus der Wirtschaft im "Polit-Café" des Offenburger Jugenddorfes über aktuelle Aussichten und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Werner Baas, Vizepräsident der Handwerkskammer Freiburg, sowie Marcus Beck, Leiter Personal & Administration …
Donner vom Hip-Hop-Olymp
Donner vom Hip-Hop-Olymp
Xavier Naidoo im Visier von Fanta4 Bochum. Bei der Auszeichnung für ihr Lebenswerk im vergangenen Jahr setzten sich die Fantastischen Vier als Greise in Szene. Dabei zeigen sich die Hip-Hop-Opis nicht nur auf der Bühne noch ziemlich munter, sondern auch im Interview mit dem Hochschulmagazin UNICUM. Darin nehmen Thomas D und And.Ypsilon den Kollegen Xavier …
Bild: CleanVision - der innovative einteilige Reinraum-Anzug mit integriertem VisierBild: CleanVision - der innovative einteilige Reinraum-Anzug mit integriertem Visier
CleanVision - der innovative einteilige Reinraum-Anzug mit integriertem Visier
Optimierte Kontaminationsabsicherung und verbesserter Tragekomfort: CleanVision – der innovative einteilige Reinraum-Anzug mit integriertem Visier Köln. Initial Cleanrooms hat mit CleanVision einen innovativen einteiligen Reinraum-Anzug für den Einsatz in der Pharmaindustrie entwickelt. Der einzigartige Overall mit integrierter Haube und austauschbarem …
Bild: Jacques-Berndorf-Preis für Kommern-KrimiBild: Jacques-Berndorf-Preis für Kommern-Krimi
Jacques-Berndorf-Preis für Kommern-Krimi
… unsympathisch ist. Jan will sich in den Ermittlungen behaupten, wird von Steiner jedoch kaum ernst genommen. Aber wirklich ernst wird die Lage für Grimberg erst, als seine neue Liebe Jenny ganz plötzlich ins Visier der Ermittler gerät, denn das ist diesmal … sein eigenes Visier. KBV-Verlag, Hillesheim 2014 ISBN: 978-3-95441-188-7 | 240 Seiten 9,50 Euro
Bild: GIRO zeigt erstmals umfangreiche Helmkollektion für Damen: Die WOMEN’S SERIES™ HELMET LINEBild: GIRO zeigt erstmals umfangreiche Helmkollektion für Damen: Die WOMEN’S SERIES™ HELMET LINE
GIRO zeigt erstmals umfangreiche Helmkollektion für Damen: Die WOMEN’S SERIES™ HELMET LINE
… Top-Ventilation bietet er Top-Performance und modische Farbwelten. Sapphire™ – Lady-Version des Klassikers Pneumo. Ein verbessertes Anpassungssystem, geringes Gewicht, sehr gute Ventilation und verstellbares P.O.V.-Visier machen ihn zu einem Schmuckstuck. Sonnet™ – Mit seiner schlanken Form, seinen 25 Windkanälen und dem komfortablen Roc Loc® 5 ein schickes …
Bild: Die Einkaufskosten im VisierBild: Die Einkaufskosten im Visier
Die Einkaufskosten im Visier
… Preisverhandlungen besser nutzen können, bietet der Premium-Seminarveranstalter Global Competence Forum in seiner Produktpalette ein passendes Praktikerseminar „Die Einkaufskosten im Visier“, welches darauf basiert, Methoden für die Entdeckung der tatsächlichen Preislimits der Lieferanten zu entwickeln, sich in harten Preisverhandlungen durchzusetzen …
E-Crime: Cyberkriminelle nehmen Smartphones und Online-Banking ins Visier
E-Crime: Cyberkriminelle nehmen Smartphones und Online-Banking ins Visier
… in bestimmten Ländern aktiv werden. Mit kleinen Anpassungen ist es den Tätern jetzt auch möglich, die mobilen Schädlinge in vielen Ländern zu aktivieren. Online-Banking im Visier von Kriminellen Online-Banking ist ein beliebter Service, den immer mehr Menschen nutzen. Die steigende Akzeptanz hat, wie bei anderen Diensten auch, Cyberkriminelle auf den …
Android im Visier vom Online-Kriminellen
Android im Visier vom Online-Kriminellen
… auf die mobilen Alleskönner mit dem Google-Betriebssystem, um Nutzer zu schädigen. Doch warum attackieren die Täter insbesondere Android und nicht Symbian oder iOS? Im Redpaper Android im Visier - eine Analyse der Ursachen geht G Data Security Evangelist Eddy Willems dieser Frage auf den Grund. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass Googles mobiles Betriebssystem …
Sie lesen gerade: Im Visier der Kartenmafia