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RX-Versand: Intelligente Lösungen statt Verbotspolitik

14.03.201709:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente ist weder möglich noch intelligent | Europa- und verfassungsrechtliche Prämissen stehen einer vernünftigen Lösung nicht im Wege

Berlin, 14. März 2017. Anfang März ist ein Aufsatz in „Neue Zeitschrift für Sozialrecht“ mit dem Titel „Arzneimittel-Boni und kein Ende?“ erschienen. Der Autor ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Prof. Dr. Ernst Hauck. Seine Botschaft ist so klar wie eindeutig: Ein RX-Versandverbot ist europarechtlich nach dem Urteil des EUGH vom 19.10.2016 nicht möglich. Gleichwohl werden aber Spielräume aufgezeigt, die intelligente, verfassungs- und europarechtsfeste Lösungen zulassen.

„Solche Vorschläge liegen nun auf dem Tisch. Da ist es nur schwer nachvollziehbar, dass anhand dieser Sach- und Rechtslage, weiterhin Teile der Politik ein Verbotsgesetz vorantreiben“, sagt der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. „Man redet von Digitalisierung und Patientenwahlrecht und führt im gleichen Satz das Wort Verbot im Munde. Das ist keinem Wähler vermittelbar“, so Buse.

Diese Passage in dem o.g. Aufsatz bringe es laut Buse auf den Punkt: „Die in einem totalen Versandhandelsverbot liegende Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung kann nach dem Recht der EU nur unter Einbeziehung der seit ihrer Einführung mit der Versandhandelserlaubnis in Deutschland gesammelten Erfahrungen beurteilt werden. Die Erfahrungen sprechen eher gegen früher befürchtete Gesundheitsgefährdungen und für eine Verbesserung der Versorgungsstruktur bei Beibehaltung der Möglichkeit eines Versandhandels von Arzneimitteln.“

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