openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG Risikozuschläge vermeiden

(openPR) Die Tarifoptimierung innerhalb einer bestehenden privaten Krankenversicherung führt in der Regel auch zum Tarifwechsel. Bietet der Zieltarif mehr Versicherungsleistungen als der alte Versicherungstarif, so wird für die Mehrleistung, und nur für diese, eine Risikoprüfung durchgeführt. Ist der Gesundheitszustand OK, so können die Mehrleistungen problemlos mitversichert werden. Allerdings gilt für die Mehrleistung eine Wartezeit und es können, etwa beim Zahnersatz, Begrenzungen in den ersten Jahren greifen (204vvg.org). Das alles ist unproblematisch.
Gerade bei älteren Versicherten sind aber oft schon Krankheiten aufgetreten. Auch dann ist ein PKV-Tarifwechsel gut durchführbar (www.pkv-tarifwechsel.org). Für den Bereich der Mehrleistung zum alten Tarif kann die PKV dann einen Risikozuschlag verlangen. Das ist rechtens. Der Versicherte hat im Gegenzug die Möglichkeit den Risikozuschlag abzulehnen und für die bisher nicht versicherten Leistungen einen Mehrleistungsausschluss zu verlangen. Dann entsteht ein sogenannter Hybridtarif, eine Kombination aus dem alten und dem neuen Tarif. Aus Sicht der Versicherung ist das unerwünscht, muss doch der Leistungssachbearbeiter bei jedem Kunden mit Hybridtarif genau in den Vertrag schauen. Es entstehen höhere Verwaltungskosten. Deshalb wird diese Variante auch nicht aktiv von der Versicherung angeboten.

Gem. § 204 VVG hat der Kunde das Wahlrecht: Risikozuschlag oder Mehrleistungsausschluss. Beim Risikozuschlag ist beachten, dass dieser kaum noch aus dem PKV-Vertrag herauszubekommen ist und bei jeder zukünftigen Beitragserhöhung mit teurer wird.

Am elegantesten ist der Wechsel für Versicherte mit Vorerkrankungen in einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung. In jedem Fall ist eine professionelle Beratung wichtig. Genauso wichtig: Es dürfen keinerlei Kosten für die Beratung entstehen. Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel ist die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de). Folgende Versicherungen beteiligen sich am kostenlosen Tarifwechsel:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 935683
 668

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG Risikozuschläge vermeiden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von hc consulting AG

Bild: PKV-Tarifwechsel § 204 VVG für Beamte im öffentlichen DienstBild: PKV-Tarifwechsel § 204 VVG für Beamte im öffentlichen Dienst
PKV-Tarifwechsel § 204 VVG für Beamte im öffentlichen Dienst
Beamte erhalten in aller Regel eine staatliche Beihilfe zu den Kosten im Gesundheitswesen und haben die sogenannten Restkosten über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Höhe der Beihilfe liegt meist über dem Zuschuss eines privaten Arbeitgebers zur PKV. Deshalb werden die PKV-Beiträge für die private Restkostenversicherung von den Beamten tendenziell als eher niedrig empfunden. Auch aus diesem Grund wird das durch § 204 VVG garantierte Recht auf eine PKV-Tarifoptimierung mit dem Recht auf einen Tarifwechsel unter dem Erhalt alle…
Bild: Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AGBild: Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AG
Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AG
Fast jedes Jahr im November erhalten die Kunden der privaten Krankenversicherungen (PKV) Liebesbriefe mit der Ankündigung einer Beitragserhöhung für die nächsten 12 Monate. Meist ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht möglich und übrigens auch nicht zu empfehlen. Also, für immer ausharren und alles ertragen? Mit der Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Ein PKV-Tarifwechsel ist wie der Wechsel in eine andere Krankenversicherung, nur besser. Durch § 204 VVG bleiben beim Tarifwechsel i…

Das könnte Sie auch interessieren:

pkv-tarifwechsel.org ist online
pkv-tarifwechsel.org ist online
Pünktlich zu den Nachrichten über die außergewöhnlichen Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung ab 2017 ist pkv-tarifwechsel.org im Web. Der PKV-Tarifwechsel ist die einzige Möglichkeit für die Versicherten auf die Beitragsanpassungen zu reagieren und die Beiträge sofort wieder zu senken. pkv-tarifwechsel.org ist ein werbefreies, kostenloses …
Bild: Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AGBild: Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AG
Stiftung Warentest Finanztest zum PKV-Tarifwechsel und zur hc consulting AG
… ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht möglich und übrigens auch nicht zu empfehlen. Also, für immer ausharren und alles ertragen? Mit der Tarifoptimierung und dem PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Ein PKV-Tarifwechsel ist wie der Wechsel in eine andere Krankenversicherung, nur besser. Durch § 204 VVG bleiben beim …
Bild: www.204vvg.org ist online
www.204vvg.org ist online
… Rechte bleiben vollständig erhalten. Diese sind u. a. die Altersrückstellungen, der zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme festgestellte Gesundheitszustand und das Eintrittsalter. Ein PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist für den Versicherten risikolos und der Krankenversicherungsbeitrag kann erheblich reduziert werden. Die Initiative zur Tarifoptimierung muss …
Bild: PKV-Beitragsanpassung 2018 und Tarifwechsel
PKV-Beitragsanpassung 2018 und Tarifwechsel
… der gesetzlichen Krankenkassen haben die PKV-Kunden ein probates Mittel zur Reduzierung ihrer Beiträge: Die kostenlose PKV-Tarifoptimierung mit anschließendem Tarifwechsel gem. § 204 VVG. Die Betonung liegt auf kostenlos. Denn Kosten dürfen für die PKV-Versicherten durch eine professionelle Beratung nicht entstehen. Die Privatversicherten sind auf die …
Höhere Prämien bei privaten Krankenversicherungen - Wie sich eine Beitragserhöhung umgehen lässt
Höhere Prämien bei privaten Krankenversicherungen - Wie sich eine Beitragserhöhung umgehen lässt
… Versicherte von sich aus auf die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifes verzichtet. Auf diese Weise erhält er die gleichen Leistungen für einen geringeren Beitrag. Die Risikozuschläge dürfen von den privaten Krankenversicherungen nur für Leistungen erhoben werden, die in dem alten Tarif noch nicht enthalten waren. Im Falle einer Tariferhöhung lohnt …
Die Website 204VVG.org ist online
Die Website 204VVG.org ist online
Zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist viel Fachchinesisch geschrieben worden. www.204VVG.org fasst nun alle erforderlichen Informationen aus der Sicht des PKV-Kunden zusammen. Welche Rechte hat der einzelne Kunde der privaten Krankenversicherung? Für wen lohnt sich eine Tarifoptimierung? Wer muss die Initiative ergreifen? Welche Gefahren lauern? Warum …
Bild: PKV-Tarifwechsel mit hc consulting AG
PKV-Tarifwechsel mit hc consulting AG
… Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische. Auch die Stiftung Warentest Finanztest weist in der Ausgabe 03.2017 auf die Möglichkeit der kostenlosen Beratung zum PKV-Tarifwechsel hin. Neben der vollständigen Beratung zum Tarifwechsel werden auch alle anderen Fragen rund um die bestehende PKV von der hc consulting AG beantwortet. Der …
Bild: hc consulting AG zum § 204 VVG Tarifwechsel PKVBild: hc consulting AG zum § 204 VVG Tarifwechsel PKV
hc consulting AG zum § 204 VVG Tarifwechsel PKV
Der Tarifwechsel von 500 zufällig ausgewählten PKV-Kunden der hc consulting AG aus dem Jahr 2016 war Gegenstand einer internen Studie zu den Auswirkungen des § 204 VVG und den Leitlinien des PKV-Verbandes auf die Beiträge der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Paul Kuesters von hc consulting: „Der § 204 VVG ist ein Segen für die PKV-Kunden und …
Bild: Private Krankenversicherung: Ohne Kündigung bis zu 40% sparenBild: Private Krankenversicherung: Ohne Kündigung bis zu 40% sparen
Private Krankenversicherung: Ohne Kündigung bis zu 40% sparen
… in der privaten Krankenversicherung stellt sich die Frage, was tun, wenn die hohen PKV Beiträge nicht mehr bezahlbar sind. Im Paragraphen 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das Recht auf einen PKV Tarifwechsel innerhalb des Versicherers geregelt. Demnach ist die jeweilige private Krankenversicherung verpflichtet, Anträge auf einen Tarifwechsel …
PKV-Beiträge im Alter günstiger als allgemein angenommen
PKV-Beiträge im Alter günstiger als allgemein angenommen
… eine jährliche Selbstbeteiligung von max. 800 EURO berechnet. Die Teilnehmer wurden zufällig ausgewählt und haben ihre Angaben anonym abgegeben. Bei 81 % lag der Monatsbeitrag nach dem PKV-Tarifwechsel unter dem in der GKV zu zahlenden Beitrag. Würde man bei den verbleibenden 19 % PKV-Versicherten die Leistung auf GKV-Niveau absenken (aber besser als …
Sie lesen gerade: Beim PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG Risikozuschläge vermeiden