(openPR) Zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist viel Fachchinesisch geschrieben worden. www.204VVG.org fasst nun alle erforderlichen Informationen aus der Sicht des PKV-Kunden zusammen.
Welche Rechte hat der einzelne Kunde der privaten Krankenversicherung? Für wen lohnt sich eine Tarifoptimierung? Wer muss die Initiative ergreifen? Welche Gefahren lauern? Warum muss der Tarifwechsel kostenlos sein? Das ist ein Teil der Fragen, welche aus Sicht des Verbrauchers auf www.204vvg.org beantwortet werden.
Zum § 204 Versicherungsvertragsgesetz kann dem Gesetzgeber ein Lob ausgesprochen werden: die Regelungen sind durchweg verbraucherfreundlich. Der Versicherte kann ohne Risiko und unter Bewahrung aller erworbenen Rechte seinen Versicherungsbeitrag signifikant absenken. Die mit einer PKV im Laufe der Jahre erworbenen Rechte sind wertvoll: die durchschnittliche Höhe der Altersrückstellungen liegt bei 30.000 EURO. Wer hat das schon auf dem Sparbuch? Neben dem Erhalt der Alterungsrückstellungen gehört zu den erworbenen Rechten auch das Eintrittsalter und der zum Zeitpunkt der Antragstellung dokumentierte Gesundheitszustand. Versicherungstechnisch ist der PKV-Kunde beim Tarifwechsel so gesund wie damals.
Gerade ältere PKV-Kunden profitieren vom Recht des § 204 VVG.
Herausgeber von 204vvg.org ist die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de), Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel.
Der kostenlose Tarifwechsel wird von folgenden Versicherungen unterstützt:
Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.
Für die rund 8,8 Mio. PKV-Kunden stellt die Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel oft die einzige Möglichkeit zur Reduzierung der Monatsbeiträge dar.






