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GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Franchisevertrags

05.01.201714:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Franchisevertrags

(openPR) GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Franchisevertrags

Die wesentlichen Vereinbarungen zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber werden im Franchisevertrag getroffen. Dieser sollte daher von beiden Parteien genau geprüft werden.


GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Viele unterschiedliche Rechtsgebiete spielen in das Franchiserecht hinein. Gesetzliche Regelungen des Handelsrechts müssen ebenso berücksichtigt werden wie Aspekte des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts oder des Arbeitsrechts. Eine umfassende interdisziplinäre juristische Beratung aus einer Hand ist daher empfehlenswert. Ebenso sollten die im Franchisevertrag getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien so detailliert wie möglich getroffen und bewertet werden. Als im Wirtschaftsrecht breit aufgestellte Kanzlei kann GRP Rainer Rechtsanwälte die Bewertung der im Franchisevertrag getroffenen Vereinbarungen übernehmen und für einen für beide Seiten zufriedenstellenden Vertragsabschluss sorgen.

Für einen Franchisevertrag gibt es keine gesetzlichen Vorgaben wie zum Beispiel bei einem Mietvertrag oder einem Kaufvertrag. Umso entscheidender ist es, die wesentlichen Vereinbarungen so detailliert so möglich zu formulieren und so erst gar keinen Interpretationsspielraum zuzulassen. Insbesondere sollten Aspekte wie Laufzeit, Gebietsschutz, Absatzförderung aber auch die Konditionen für die Beendigung oder Kündigung des Vertrags geklärt werden.

Bei einem Franchiseverhältnis wird der Franchisegeber allgemein als der stärkere Partner gesehen, da er gegenüber dem Franchisenehmer einen Wissensvorsprung hat. Daher treffen den Franchisegeber auch gewisse Aufklärungspflichten, z.B. über die Funktionsweise des Franchisesystems. Der Gesetzgeber hat die Aufklärungspflichten des Franchisegebers bislang allerdings noch nicht konkretisiert. Dennoch darf der Franchisegeber das Interesse an einer Zusammenarbeit nicht mit völlig unrealistischen wirtschaftlichen Kennzahlen wecken und so für eine ganze falsche Erwartungshaltung beim möglichen Franchisepartner sorgen. Eine solche Vorgehensweise kann am Ende dafür sorgen, dass der Franchisenehmer Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Um rechtliche Auseinandersetzungen schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten die Chancen und Erwartungen realistisch bewertet und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau definiert werden. Damit die Partnerschaft für beide Seiten einen zufriedenstellenden Verlauf nimmt, können erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die für eine kompetente und faire Vertragsgestaltung sorgen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/franchiserecht.html

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