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OLG München: Futura Finanz AG muss zahlen

(openPR) Mit Urteil vom 17.05.2005 (20 U 1503/06) bestätigte das Oberlandesgericht München ein Urteil des Landgerichts Landshut (21 O 1744/05), in welchem die Futura Finanz AG erstinstanzlich zum Schadensersatz verurteilt worden war. Hintergrund der Klage war die Vermittlung einer Beteiligung an dem umstrittenen „Promi-Fonds“ gewesen, bekannt auch als Masterstar Deutscher Vermögens-Fonds 1.



Nach den Feststellungen des Landgerichts Landshut hatte der Vertriebsmitarbeiter der Futura Finanz AG wahrheitswidrig monatliche Steuervorteile von 80 bis 100 € für die gesamte Vertragslaufzeit versprochen. Zudem sei eine Rendite von 8 bis 12 % möglich und es handle sich um eine absolut sichere Anlageform ohne weitere Risiken. Außerdem war gegenüber dem Kläger behauptet worden, das eingelegte Geld könne ohne jegliche Schwierigkeiten innerhalb einer Frist von 3 Jahren, ja sogar jederzeit, zurückerlangt werden. Die Futura Finanz AG hatte sich erstinstanzlich mit einer Vernebelungstaktik zu verteidigen versucht: Es habe gar keinen Vertrag mit ihr zur Kapitalanlagevermittlung gegeben, da sich aus den Unterlagen des Vermittlers keinerlei Bezug auf die Futura ergebe.

Das Landgericht Landshut hatte sich von dem Einwand nicht beeindrucken lassen. In der Beweisaufnahme war zum einen festgestellt worden, dass der Vertriebsmitarbeiter von der Futura Vermittlungsprovision erhalten hatte. Zudem hatte der Vertrag mit dem Masterstar-Fonds als Vermittler die Eintragung "Futura" aufgewiesen. Die Beweisaufnahme hatte zudem eindrucksvoll ergeben, mit welch großspurigen Behauptungen der Vertriebsmitarbeiter der Futura Finanz aufgetreten war: Er hatte Anleger unter anderem mit der Angabe geködert, man könne jederzeit aus den Verträgen aussteigen. Bekanntlich kann man dies beim Masterstar-Fonds nicht, so dass hier der Mitarbeiter der Futura Finanz AG (neuerdings: Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co.KG) eine Falschberatung vorgenommen hatte.

Die Berufung der Futura Finanz gegen das erstinstanzliche Urteil blieb erfolglos: Beide Entscheidungen reihen sich in die gerichtliche Aufarbeitung der Vorgänge um den Masterstar-Fonds ein. Befasst sind unter anderem als Insolvenzgericht das Amtsgericht Hamburg sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeit anlässlich der Rückabwicklungsanordnung der BaFin. Unlängst hat außerdem das Landgericht Potsdam Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegenüber dem Vorstand und Geschäftsführer des Fonds, Walter Rasch, zuerkannt. Angesichts 8.000 geprellter Anleger ist mit weiteren Entscheidungen zu rechnen.

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