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OLG Düsseldorf stärkt Rechte von "Schrottimmobilien"-Anlegern

(openPR) Augsburg, 12.07.2006 - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer wichtigen Entscheidung die Rechte von Anlegern bei sog. "Schrottimmobilien" gestärkt.
Die dortige Klägerin beteiligte sich im Jahre 2000 an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Der Fonds wurde zum Erwerb, Betrieb, zur Verwaltung und Vermietung sowie der Verwertung von gewerblichen und wohnungswirtschaftlichen Immobilien gegründet.
In den Fonds wurden überwiegend Wohnanlagen, Einkaufszentren, Fachmarktzentren und Seniorenpflegeheime eingebracht.
Die Klägerin wollte von der beklagten Rechtsschutzversicherung Kostenübernahme für eine vor dem Landgericht Berlin anhängige Klage, mit der sie Schadenersatz mit der Behauptung geltend macht, durch einen fehlerhaften Prospekt und Täuschung über die tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergründe zur Beteiligung an dem Fonds veranlasst worden zu sein.
Die Beklagte verweigerte Rechtsschutz unter Hinweis auf ihre Versicherungsbedingungen, nach denen kein Rechtsschutz für die Wahrung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit "dem Erwerb oder der Veräußerung eines vom Versicherungsnehmer nicht selbst genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils" gewährt werden muss.
Diesem sehr häufig vorkommenden Einwand von Rechtsschutzversicherungen ist das OLG Düsseldorf nun entgegengetreten.
Die rechtliche Auseinandersetzung, die aus der Beteiligung der Klägerin an dem geschlossenen Immobilienfonds herrührt, steht nach Auffassung des Gerichts nicht in ursächlichem Zusammenhang mit "dem Erwerb eines vom Versicherungsnehmer nicht selbst genutzten Gebäudes".
Maßgebend sei, ob der durchschnittliche Versicherungsnehmer seine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds als Erwerb eines von ihm nicht selbst genutzten Gebäudes betrachtet.
Ist das nicht der Fall, handele es sich aus Sicht des Versicherungsnehmers um eine reine Kapitalanlage in für ihn regelmäßig anonyme Objekte.

Anlegern derartiger Beteiligungen, die bislang ähnliche Probleme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung hatten, sollten den Fall nunmehr erneut prüfen lassen.

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