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CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 - Zur Altersvorsorge ungeeignet

(openPR) Das OLG Nürnberg bestätigte mit Beschluss vom 03.04.2009 eine Entscheidung des LG Regensburg, in welcher die Firma Südwestfinanz AG zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung anlässlich einer Beteiligungsvermittlung an der CSA KG verurteilt wurde. Nach Beweisaufnahme war das LG Regensburg davon überzeugt, dass die für die beklagte Südwest AG handelnde Mitarbeiterin als Anlageberaterin ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht erfüllt hatte, wünschte die dortige Anlegerin eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge.

Das LG Regensburg glaubte der agierenden Mitarbeiterin der Südwest AG nicht, sie habe die Begriffe „sicher“ und „Altersvorsorge“ im Zusammenhang mit der von ihr angepriesenen CSA GmbH & Co. Nr. 5 KG nicht verwandt, konnte die als Zeugin vernommene Mitarbeiterin nicht einmal die Risiken einer Kommanditbeteiligung darlegen. Nach Auffassung des LG Regensburg - bestätigt durch Beschluss des OLG Nürnberg – handelt es sich bei einer Beteiligung an der CSA KG keinesfalls um eine sichere, für die Altersvorsorge geeignete Anlage, bestehen zum einen das Risiko des Totalverlusts, zum anderen auch aus dem Unternehmenskonzept selbst erhebliche Risiken, nämlich zukünftige Investitionen in Unternehmensbeteiligungen Private Equity, Immobilien und börsennotierte/handelbare Wertpapiere, die zum Zeitpunkt des Beitritts eben noch nicht feststünden. Zudem habe die Anlage einen sog. Blindpool-Charakter und sei deshalb spekulativ.

„Damit bestätigt das LG Regensburg eindrucksvoll weitere Entscheidungen, die ebenfalls hochspekulative Anlageformen zum Inhalt hatten, welche den auf Altersvorsorge bedachten Anlegern ohne jegliche Risikohinweise verkauft wurden. Wir raten daher allen Anlegern der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 an, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch fachkundige Anwälte prüfen zu lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. arbeitet bundesweit mit Rechtsanwälten zusammen, die ausschließlich auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert sind. Zudem ermöglicht der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine kostenfreie Erstbewertung bei Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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