(openPR) Die Rechtsberatung gehörte in der Vergangenheit nicht unbedingt zu den sich am rasantesten entwickelnden Wirtschaftszweigen. Die Nutzung von Computer und Internet vereinfachte dem Anwalt zwar die Aktenbearbeitung und Recherche, die eigentliche anwaltliche Tätigkeit blieb aber bis in die Anfänge des 21. Jahrhunderts in vielen Bereichen weitgehend unverändert.
Big Data, Big Business?
Das hat sich inzwischen geändert. Seit einigen Jahren ergeben sich für die Anwaltschaft immer neue – von der Digitalisierung getriebene – Geschäftsfelder. Prominentes Beispiel sind spezialisierte Kanzleien, die massenhafte Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet verfolgen. Oder aber Kanzleien für Reputationsmanagement bzw. Reputationsrecht, die für ihre Mandanten das Internet von negativer Berichterstattung wie zum Beispiel Kritik in Bewertungsportalen „säubern“.
Neue Rechtsberatungsmodelle entstehen vor allem in den Bereichen, in denen die individuelle Denkarbeit des Rechtsanwalts der von datengetriebenenen Algorithmen in der EDV unterlegen ist, wie etwa bei der Ermittlung von Ansprüchen im Bereich der Fluggastrechte.
Neue Arbeitsweisen für Rechtsanwälte
Auch außerhalb hoch spezialisierter technologielastiger Kanzleien eröffnen der technische Fortschritt und die Digitalisierung immer mehr Möglichkeiten. So erlaubt beispielsweise die Kommunikation via Email und die Nutzung der elektronischen Akte mit eingescanntem Posteingang dem Anwalt ein Arbeiten grundsätzlich wann und wo er will.
Auch die Rolle von Rechtsanwaltsfachangestellten in den Kanzleien dürfte immer wieder auf den Prüfstand gehören. Die Bearbeitung neuer Rechtsgebiete und die Nutzung etwa der digitalen Spracherkennung wird zur Weiterentwicklung auch der Arbeitsweise der Mitarbeiter des Anwalts führen.
Mandantengewinnung im Internet
Wurden Mandanten früher ganz überwiegend durch persönliche Kontakte im realen Leben akquiriert, spielt heute das Internet bei der Kundengewinnung für Kanzleien eine immer bedeutendere Rolle. Die Empfehlung bei Google oder auf einem namhaften Bewertungsportal für Rechtsanwälte ist heute manchmal ebenso wichtig wie die eines Geschäftsfreundes.
Fachanwalt für IT-Recht
Wie gut die Anwaltschaft auf die Digitalisierung vorbereitet ist, kann pauschal nicht beantwortet sein. Während manche Kanzleien mit konservativer Führung und Ausrichtung möglicherweise hoffen, sie seien nicht betroffen, nutzen andere bereits intensiv die sich bietenden neuen Möglichkeiten.
Seit 2006 gibt immerhin den Fachanwalt für Informationstechnologierecht bzw. kurz Fachanwalt für IT-Recht. Rechtsanwälte mit dieser Qualifikation bearbeiten vorwiegend Fälle aus dem Bereich EDV, Software, Datenschutz und Internet. Rechtsquellen für den Fachanwalt für IT-Recht sind sowohl das BGB als auch Normen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz, wie das Markengesetz oder das Urheberrechtsgesetz, und auch Spezialgesetze wie das Telemediengesetz und das Bundesdatenschutzgesetz.
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