(openPR) Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung setzen sich für Betroffene ein -
Bremen, 1. Juli 2006. Der Beschluss der Bremer Sozialdeputation, die im Heim lebenden Schwerbehinderten vom Sonderfahrdienst auszuschließen, widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Es kann nicht angehen, daß im Heim Lebenden Leistungen versagt - aber nicht im Heim Lebenden solche Leistungen gewährt werden. Die Ehrenamtlichen in der Heimmitwirkung setzen sich zusammen mit weiteren Organisationen für die Rücknahme des Beschlusses und Wiederaufnahme des Verfahren ein.
Bis zum 01.07.2006 erhielten schwerbehinderte Personen Fahrgutscheine im Rahmen des sogenannten Sonderfahrdienstes. Damit konnten sie einmal pro Woche im Stadtgebiet und bis zu zehn Kilometer über die Stadtgrenze hinaus eine „Fahrt ihrer Wahl“ unternehmen und beispielsweise Freunde oder Veranstaltungen besuchen.
Heimbewohner sind nun besonders hart getroffen und werden regelrecht im Heim, in dem sie leben müssen, eingesperrt. Eine unabhängige Teilnahme an Veranstaltungen, Selbsthilfegruppen oder der Besuch bei Freunden ist dann nicht mehr möglich. Selbst die noch gewährten Geldleistungen für nicht im Heim lebende Schwerbehinderte bedeuten - für diese noch „bevorzugte“ Personengruppe - erhebliche Einschränkungen. Statt der bisherigen Fahrgutscheine werden nun nur noch monatlich 120 Euro für Fahrten mit Spezialfahrzeugen, beziehungsweise 160 Euro bei zusätzlicher Tragehilfe gezahlt. Damit kann ein Schwerbehinderter aus Bremen- Blumenthal zum Beispiel höchstens einmal im Monat per Taxi seine Eltern oder Freunde im Stadtteil Mahndorf besuchen.
Die in der Heimmitwirkung engagierten Heimfürsprecher und Heimbeiratunterstützer setzen sich zusammen mit dem Landesbehindertenbeauftragten Bremen, dem Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Bremen e.V. (LAGH), Selbstbestimmt Leben e.V. und weiteren für eine Rücknahme des Beschlusses ein und haben zwischenzeitlich bei Bürgermeister Böhrnsen um Unterstützung für dieses Anliegen gebeten.
Weitere Informationen im Internet unter:
http://www.heim-mitwirkung.de/
http://www.behindertenbeauftragter-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1776.de
http://www.sovd-hb.de/sozialverband_bremen.htm
http://www.lagh-bremen.de/index.php?target=start
http://www.slbremen-ev.de/index_2.htm
Ehrenamtliche in der Heim-Mitwirkung
Grundsätzliches:
Die in der Vergangenheit festzustellenden Mängel in einigen Heimen veranlaßten den Gesetzgeber im Jahre 2002 zur entsprechenden Überarbeitung der Gesetze. So sehen Gesetze und Verordnungen vor, daß in Heimen Heimbeiräte als Interessenvertreter der Heimbewohner zu wählen sind.
In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, z.B.
- in Behindertenheimen
- bei dementen Bewohnern
- oder aus anderen Gründen kein Heimbeirat existiert
werden sogenannte Heimfürsprecher durch die Heimaufsicht amtlich bestellt. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen wurden die Rechte der Heimbewohner deutlich gestärkt.
Hier bei uns in Bremen:
Im Dezember 2002 wurde die Anregung der Seniorenvertretung aufgegriffen und durch die Heimaufsicht erfolgreich nach Ehrenamtlichen für die Interessenvertretung von Heimbewohnern gesucht. Durch einen Rundfunkbericht und einen Artikel in den Bremer Tagenzeitungen neugierig geworden, meldeten sich ca. 15 Personen. Bereits im April 2003 konnte eine erste Zuordnung der Interessierten Heimen stattfinden, in denen es vorher keine Interessenvertretung gab. Zunächst wurden Schulungen durchgeführt, die Interessierten auf die Aufgaben als externe Heimbeiratsmitglieder und Heimfürsprecher vorbereiteten.
Inzwischen sind wir ca. 35 Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung. Unsere Themenpalette ist umfangreich und wird im wesentlichen durch das Heimgesetz und die Heimmitwirkungsverordnung bestimmt.
Wer wir sind:
- Interessierte
- Angehörige
- Betreuer
- Bevollmächtigte
- sozial Engagierte
- Ehrenamtliche
- Berufstätige
- Arbeitnehmer
- Selbständige
- Nichtberufstätige
- Vorruheständler
- Rentner
Was wir tun:
- Interessen der Heimbewohner vertreten
- beraten
- helfen
- informieren
- thematisieren
- diskutieren
- einmischen
Warum wir es tun:
- weil ältere und/oder behinderte Menschen ihre Rechte nur bedingt selbst wahrnehmen können
- weil sie auf Hilfe angewiesen sind
- weil sie eine starke Interessenvertretung brauchen
Wie wir es tun:
- als externe gewählte Heimbeiratsmitglieder
- als amtlich bestellte Heimfürsprecher
- in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht
- bei Bedarf mit Hilfe von zusätzlichen Fachleuten
- mit gegenseitiger Achtung und Unterstützung
Welche Ziele wir haben:
- Wahrnehmung und Vertretung der Rechte von Heimbewohnern
- Stärkung der Rechte der Heimbewohnern
- Einforderung der Rechte der Heimbewohnern
- Durchsetzung der Rechte der Heimbewohnern
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Interessenvertreter