(openPR) Der Verein Eltern in Deutschland e.V. prüft eine Verfassungsklage gegen die Unterhaltsreform, die am 29.06.06 im Bundestag beschlossen werden soll. Mit der Unterhaltsreform soll der kinderbetreuende Partner aus einer nicht-ehelichen Partnerschaft in Zukunft auch dann Unterhalt bekommen, wenn das Kind im Kindergartenalter ist. Dies widerspricht der gesetzlich garantierten und staatlich geförderten Subventionierung der Kindergartenbetreuung ab drei Jahren, die Eltern den Einstieg in das Erwerbsleben ermöglichen soll.
Wenn das Unterhaltsgesetz so beschlossen wird, dann erhält der getrennt lebende Elternteil Betreuungsunterhalt, obwohl sein Kind bereits mit staatlicher Förderung im Kindergarten betreut wird.
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Der Verein Eltern in Deutschland e.V. will dazu beitragen, dass Eltern mit ihren Kindern harmonisch zusammenleben können, dass Väter in die Erziehung mit eingebunden werden, und dass Eltern auch nach der Trennung für ihre Kinder als Bezugspersonen erhalten bleiben.




